07.01.2010, 15:35 Uhr | Christian Fenselau
(Quelle: t-online.de)
Das Oberlandesgericht Köln hat eine ahnungslose Mutter verurteilt, weil mindestens ein Familienmitglied illegal Musikdateien zum Download angeboten hat. Danach muss die Frau aus Oberbayern 2380 Euro Abmahnkosten plus Zinsen an die Musikindustrie zahlen. Insgesamt sollen die Söhne oder der Ehemann 964 Musiktitel zum Download bereitgestellt haben.
Vier deutsche Musikkonzerne hatten die Anschlussinhaberin auf Erstattung der Abmahnkosten verklagt und nun Recht bekommen. Die Frau bestritt vor Gericht, die Musik selbst im Internet angeboten zu haben. Neben ihr hätten nur ihre beiden Söhne sowie ihr Mann Zugang zum benutzen Computer gehabt. Da die Frau als Anschlussinhaberin eingetragen ist, sei sie verantwortlich für die Rechtsverletzung, urteilten die Richter. Die Richter ließen eine Revision gegen das Urteil nicht zu.
Die Mutter habe nicht deutlich machen können, dass sie ihrer elterlichen Aufsichtspflicht nachgekommen wäre, so die Richter. Zudem sei nicht sicher, ob nur die minderjährigen Söhne oder auch der Ehemann als Täter in Frage käme. Zu den Musikstücken gehörten auch ältere Titel. Das Gericht machte deutlich, dass ein Verbot, keine Musik herunterzuladen oder anzubieten, nicht ausreichend sei, wenn es nicht überwacht werde. Der speziell für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat lies allerdings offen, inwieweit der Anschlussinhaber einen Internetanschluss überwachen muss, um Urheberrechtsverletzungen Dritter zu verhindern.
Im Dezember 2009 sorgte ein ähnliches Urteil für Diskussionen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Eltern für volljährige Kinder haften, wenn diese vor dem Surfen nicht über die Gefahren des Internets belehrt wurden. In dem konkreten Fall hatte eine volljährige junge Frau über den Internetanschluss ihres Vaters illegal Musik heruntergeladen. Der Vater hätte seine Tochter nach Auffassung der Richter über ihr Tun belehren und dieses überwachen müssen und sei deshalb für den Rechtsverstoß haftbar.
Christian Fenselau
Sternezeiger schrieb:
am 22. Mai 2011 um 01:53:10
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Blöder geht es nimmer
Wer sich mit Downladen im PC beschäftigt kann gar nicht hart genug bestraft werden!
Jeder sollte inzwischen wissen,
dass er sich damit starfbar macht und dann müssen eben die Eltern mit der höheren Finanzkraft für Ihre zum Teil volljährigen Kinder bluten.
So ist das Leben und wer es nicht kapieren will, der muß Piraten wählen und sich mangelden eigenem geistigen Vermögens an dem der Anderen vergreifen. Schlimme Entwicklung, aber leider der Zeitgeist und die Nachlässigkeit ....
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