29.02.2008, 11:33 Uhr | Sascha Plischke
Heiße Action aus dem Internet führt zu rechtlichen Verwicklungen. (Quelle: t-online.de)Porno-Piraterie in Tauschbörsen kann besonders heikel werden: Die Produzenten der schlüpfrigen Filme verschärfen offenbar die Jagd auf die Freunde nackter Tatsachen. Wer mit Raubkopien erwischt wird, dem droht gleich doppeltes Ungemach: Kann ein Upload des Materials nachgewiesen werden, muss sich der Filesharer wegen Verbreitung jugendgefährdender Inhalte verantworten.
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Urheberrecht Das ist noch erlaubt
Die Hatz auf die Porno-Piraten läuft genau wie die auf Musik-Filesharer: Um an die Namen und Adressen der Schmuddelfilm-Sauger zu kommen, erstatten die Jäger Anzeige gegen Unbekannt. Dieser Strafanzeige geht die Staatsanwaltschaft dann nach und besorgt sich dann bei dem Internetanbieter des mutmaßlichen Täters die entsprechenden Daten. Weil auch die Porno-Produzenten als Kläger Zugriff auf die Unterlagen der Fahnder haben, können sie nun die Übeltäter ganz privat vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz verklagen. Doch wo die Kollegen im Auftrag der Musikindustrie oft scheitern, weil die Staatsanwälte die Verfahren wegen Geringfügigkeit abschmettern, gelingt den Porno-Jägern immer öfter der gewünschte Coup – in geschickter Ausnutzung der geltenden Gesetze.
Geschicktes Spiel mit dem Jugendschutz
Ihnen kommt nämlich der Inhalt der beanstandeten Downloads zu Gute. Über eine Tauschbörse angebotene Pornographie erfüllt neben dem Tatbestand der Urheberrechtsverletzung auch den der Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Denn in den Download-Netzwerken treiben sich neben Erwachsenen auch in großer Zahl Minderjährige herum. Die will der Gesetzgeber vor den Schmuddelfilmen schützen – und verfolgt hier deshalb Verstöße besonders eifrig. Die Ermittler sind verpflichtet, den Anzeigen nachzugehen – ob sie dabei von der Filmindustrie instrumentalisiert werden oder nicht.
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Missbrauch des Rechtssystems
Den Staatsanwälten ist der Missbrauch ihrer Tätigkeit in diesem Bereich durchaus bewusst. Mit Strafverfolgung im Sinne des Gemeinwohls habe die von der Medienindustrie betriebene Strafanzeigenmaschinerie oft nicht mehr viel gemein, sagte Staatsanwalt Thomas Köhler aus dem thüringischen Mühlhausen etwa dem Computermagazin c't in einem Interview. "Meiner Ansicht nach werden wir in diesen Fällen dazu benutzt, die ökonomischen Interessen der US-amerikanischen Pornoindustrie durchzusetzen, und das auf Kosten der deutschen Steuerzahler."
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