03.05.2010, 09:27 Uhr | Andreas Lerg mit Material der dpa
Während des Präsidentschaftswahlkampfes 2008 wurde Sarah Palins E-Mail-Konto gehackt. Der Täter wurde jetzt schuldig gesprochen. (Bild: dpa)
In den USA ist am Freitag ein 22-Jähriger wegen eines Hacker-Angriffs auf das E-Mail-Konto der früheren Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß für den Hacker-Angriff sieht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 75.000 Euro vor. Schwerer wird aber der zweite Schuldspruch wegen Behinderung der Justiz wiegen, der ihm eine Haftstrafe von 20 Jahren einbringen könnte.
Müsste sich der 22-jährige Amerikaner aus dem US-Bundesstaat Tennessee nur für den Hacker-Angriff verantworten, dann hätte er eine Haftstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von umgerechnet rund 75.000 Euro zu erwarten. Da er aber beweistaugliche Daten von seinem Computer gelöscht hatte, befand ihn das Geschworenengericht auch der Behinderung der Justiz für schuldig. Das könnte ihm 20 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von umgerechnet knapp 190.000 Euro einbringen. Sarah Palin, die selbst im Verfahren als Zeugin auftrat, kommentierte das Urteil auf ihrer Facebook-Seite: "Meine Familie und ich sind dankbar, dass die Geschworenen die Beweise sorgfältig und gewissenhaft abgewogen und gerechtes Urteil gefällt haben." Die Verkündung des Strafmaßes steht noch aus.
Der Verteidiger des 22-Jährigen stellte den Hacker-Angriff auf Sarah Palins E-Mail-Konto als einen Spaß dar. Der Staatsanwalt hingegen betonte, dass es dem ehemaligen Studenten im Jahr 2008 darum ging, den Wahlkampf der Republikanerin zu behindern. Palin kandidierte damals für das Amt der US-Vizepräsidentin. Nach dem Hacker-Angriff waren einige ihrer E-Mails im Internet aufgetaucht, ohne das dabei vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gerieten. Der Vater des Hackers, der als Abgeordneter für die Demokraten im Parlament von Tennessee sitzt, gab an, mit dem Hackerangriff nichts zu tun zu haben. Vom Vorwurf des Telekommunikationsbetruges sprach das Gericht den Hacker frei, während sich die Geschworenen beim vierten Anklagepunkt, dem Identitätsdiebstahl, nicht einig werden konnten.
Andreas Lerg mit Material der dpa
W.Ludwig schrieb:
am 5. Mai 2010 um 22:59:58
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Mörder kriegen weniger...
Lobbyismus pur. Sollte der Hacker, so heavy (öffentliches Interesse) sein Vergehen auch gewesen sein mag,
tatsächlich noch eine zusätzliche Strafe zu dem schon recht harten Urteil bekommen, dann kann man die Amis echt nur noch bedauern. Eine unbezahlte Parkuhr und man wird demnächst wegen Fahrerflucht und Beweismittelentfernung (= Behinderung der Justiz) belangt, weil man weggefahren ist und bekommt 20 Jahre. Armes Amerika. Ich werde dieses Land nie betreten. Sowas ist nicht im Sinn der Volkes.
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Hannes schrieb:
am 5. Mai 2010 um 11:12:50
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ab nach China...
In China werden solche Leute direkt angeworben und arbeiten für den Staat. Hacker sind die Sniper von Morgen.
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classen schrieb:
am 5. Mai 2010 um 09:41:04
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urteil
dies soll eine warnung an alle hacker. sein die in geschäfs oder privat leben andere einen schaden zufügen. in deutschland hätte
er mehr milde erwarten können. da heisst es täter und nicht opfer schutz.
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