07.01.2010, 15:43 Uhr | Andreas Lerg mit Material von DAPD
Till Steffen, Grüner Justizsenator in Hamburg. (Quelle: dpa)Kein Einmarsch der Staatsanwaltschaft im Kinderzimmer: Die Grünen wollen den Tausch von Musikdateien im Internet durch eine Bagatellgrenze teilweise legalisieren. Nach den Plänen des Grünen-Politikers und Hamburger Justizsenators Till Steffen bliebe aber der professionelle und gewerbliche Tausch nach wie vor strafbar.
"Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren. Ich halte eine Form von Bagatellgrenze für sinnvoll." Das sagte Till Steffen am Donnerstag anlässlich der Übernahme des Vorsitzes in der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern. Er schlug vor, angelehnt an die GEMA eine Gebühr auf den Kauf von internetfähigen Geräten zu erheben, ähnlich wie es früher schon bei leeren Audiokassetten üblich war. Auf die Leerkassetten wurde Musik aufgenommen und auch weitergegeben. Durch die Abgabe auf den Kaufpreis sei dieser Austausch legal gewesen. Sich gegenseitig mit Musik zu versorgen, sei laut Steffen ein "ganz normaler kultureller Vorgang". Der Justizsenator erklärte, dass eine strafrechtliche Verfolgung eines jedes illegalen Downloads nicht machbar sei.
Die Musikbranche wies die Forderungen in aller Schärfe zurück: "Eine Bagatellgrenze ist für uns indiskutabel", sagte der Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, Daniel Knöll. In der Diskussion stünde eine Straffreiheit für den illegalen Download von etwa 3000 Dateien im Raum. "Das ist etwa so, als ob jemand mit 3.000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde", erklärte Knöll.
Mit einer Kultur-Flatrate würden alle neuen Geschäftsmodelle für den legalen Erwerb von Musik aus dem Internet auf einen Schlag torpediert. "Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen", sagte Knöll weiter.
Der Bundesverband Musikindustrie wünscht sich indes von der Bundesregierung strengere Maßnahmen gegen Raubkopierer. Geschäftsführer Stefan Michalk setzt auf Aufklärung, Abschreckung und Abmahnung: "Wir wünschen uns ein Warnmodell, das mit Sanktionen verbunden ist." Laut Michalk zeige die Vorgehensweise von Frankreich und Großbritannien den richtig Weg auf. Dort erhalten Nutzer zunächst Verwarnungen und werden im Wiederholungsfall bestraft. Michalk forderte, dass der Datenschutz nicht zur "Tarnkappe im Netz" werden dürfe. Die bisherigen Maßnahmen würden auch Erfolge zeigen, denn seit 2003 sei die Zahl illegaler Downloads in Deutschland deutlich zurück gegangen. Waren es 2006 noch über 600 Millionen Downloads, so sank die Zahl bis 2008 auf 316 Millionen. Zahlen für 2009 liegen noch nicht vor.
Andreas Lerg mit Material von DAPD
G. schrieb:
am 9. Februar 2010 um 22:16:22
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In Italien gilt...
MP3 als mindere Qualität, deshalb gibts dort keine Strafverfolgung wie hier in Deutschland. Finde es Schade das die
Deutschen den Amerikaner alles nachahmen.
Dabei enthält eine MP3 1/10 an hörbaren des Originalen.
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