10.08.2010, 09:28 Uhr | t-online.de mit Material der dpa
Street View in Berlin: Ein Google-Kamerawagen fotografiert Unter den Linden (Foto: ddp). (Quelle: ddp)
Trotz anhaltender Kritik will Google bis Ende des Jahres seinen Kartendienst Street View auch in Deutschland starten. Das Angebot mit der lückenlosen Darstellung von Straßenzügen und Häusern wird zunächst für 20 Städte zwischen München und Hamburg eingeführt, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Mieter und Hausbesitzer sollen vorher mit einem Online-Formular die Gelegenheit bekommen, ihr Gebäude unkenntlich machen zu lassen. Wer die vierwöchige Frist verpasst, muss jedoch erst einmal mit einer Veröffentlichung der Bilder seines Hauses leben.
Die Möglichkeit zum Online-Widerspruch werde Anfang nächster Woche bereitgestellt, sagte der Google-Beauftragte für den Datenschutz in Deutschland, Per Meyerdierks. Betroffen sind die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Bewohner dieser 20 Städte haben dann etwa "vier Wochen Zeit, um über dieses Tool Widersprüche anzumelden". Widerspruch können sowohl Hausbesitzer als auch Mieter einlegen.
Neben dem Online-Widerspruch kann man auch mit einem Brief Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen einlegen. Das Bild des entsprechenden Gebäudes wird dann nach Angaben von Google mit einer "Blurring"-Technik unkenntlich gemacht, so dass es nur noch schemenhaft zu sehen ist. Weitere Informationen über den Widerspruch finden Bürger auf einer eigens eingerichteten Google-Seite zum Thema Datenschutz in Street View. Ein Widerspruch ist aber auch nach dem Deutschland-Start noch möglich. Dann bietet Google auch direkt in Street View die Möglichkeit zum Widerspruch: Über den Button Ein Problem melden lässt sich das gerade besuchte Bild beanstanden.
Während Deutschland über Google Streetview streitet, baut Microsoft fast unbemerkt seinen eigenen Straßendienst auf. zum Video
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte die Einführung des Internet-Dienstes als überstürzt. "Es hat mich sehr überrascht, am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll", erklärte Caspar in einer schriftlichen Mitteilung. "Die Leute wissen gar nicht, was sie da erwartet." Daher sei es nicht sinnvoll, die Zeit für Widersprüche vor Einführung des Kartendienstes so knapp zu befristen. Auch gebe es keine klare Leitlinie für den Umgang mit den Daten von Widerspruchsführern. Der für Google zuständige Datenschutzbeauftragte kritisierte zudem, dass bislang keine telefonische Hotline von Google für Anfragen von Bürgern geplant sei.
Der Kritik widerspricht Google-Datenschützer Meyerdierks. Google habe die Entwicklung des Online-Werkzeugs für das Einlegen eines Widerspruchs eng mit Caspar abgestimmt, die Zusammenarbeit laufe sehr gut. Die Möglichkeit zum Widerspruch bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen gehört zu einem 13-Punkte-Plan, den Google mit den Datenschützern vereinbart hat. Die Bearbeitung der Widersprüche werde einige Wochen in Anspruch nehmen, sagte Google-Sprecherin Lena Wagner. Danach werde das Angebot online gestellt. "Wir hoffen, dass dies im November der Fall sein wird."
Mit einer Anzeigenkampagne will Google dann für das neue Angebot werben und dabei auch auf die Datenschutzbedenken eingehen. Den Nutzen von Street View sieht das Unternehmen in der "Möglichkeit, vor Ort zu sein, als wäre man dort". Dies sei bei der Planung eines Umzugs ebenso interessant wie bei für touristische Zwecke. "Es ist die Vision von Google, das Internet auf eine Karte zu bringen", sagte der zuständige Google-Produktmanager Raphael Leiteritz.
Google hat Street View 2007 zuerst in den USA gestartet. Das erste europäische Land mit diesem in Google Maps integrierten Dienst war Frankreich. Deutschland wird nun weltweit das 24. Land, in dem dieses Angebot eingeführt wird. Schon früh haben die Pläne für Street View zu heftiger Kritik geführt. Einzelne Bürger wie kommunale Entscheidungsträger fürchteten, das Angebot könnte wie kriminelle Zwecke wie den Einbruch in Häusern missbraucht werden. Die Kritik wurde noch lauter, nachdem im Mai bekannt geworden war, dass bei den Kamerafahrten für Street View auch Daten aus offenen Funknetzen miterfasst und von Google gespeichert wurden.
Als virtuelle Stadtrundfahrt ermöglicht Street View Ausflüge in fremde Metropolen vom eigenen Schreibtisch aus. Die Technik dahinter ist vergleichsweise einfach. Eine Kamera mit acht Linsen schießt während der Fahrt kontinuierlich Bilder. Die setzt später eine von Google entwickelte Software in Rundum-Ansichten zusammen. Daraus entstehen 360-Grad-Panoramen, die der Anwender am Computer durchklicken kann – so entsteht die Illusion einer Rundfahrt, bei der der Anwender sich beliebig umsehen und die Umgebung bestaunen kann. Was Sie sonst noch wissen müssen, lesen Sie in unserem großen Hintergrundartikel zu Google Street View.
Quelle: t-online.de , dpa
RR schrieb:
am 14. August 2010 um 09:14:04
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Google
Vor ca 25-30 Jahren sind über Deutschlands Orte Hubschrauber geflogen, die von oben die Häuser fotografiert haben, und diese Bilder
dann den Hausbesitzern zum Kauf anboten. Damals wurden die Leute vorher auch nicht gefragt, und niemand hat sich dafür interesseiert was mit den Fotos oder den Daten der Bürger passiert.
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Paul Ehrlich schrieb:
am 11. August 2010 um 09:41:26
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Street View
Wenn ich woanders (Bahnhof, Flughafen) gefilmt werde, kann ich dahin gehen, muss es aber nicht. Es bleibt mir überlassen. Wenn
jemand zu mir kommt um mich zu filmen/fotografieren, habe ich das Recht am eigenen Bild. Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber auch nichts zu zeigen. UND NUR MAL SO ALS DENKANSTOß: wenn es nur um Straßenzüge geht, warum ist die Kamera auf den Autos dann über 3 m hoch? Soviel zum Vergleich Tourist mit Kamera, der alles fotografieren kann, und den Google-Autos!!!
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Michael schrieb:
am 10. August 2010 um 18:34:00
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Spionage
Ich werde sofort, wenn die Möglichkeit besteht, Einspruch einlegen.
Diesem Spionage-Verein muss Einhalt geboten werden.
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