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Google Street View teilweise rechtswidrig

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Studie: Google Street View ist teilweise rechtswidrig

dpa

Ein Fahrzeug des Google-Projekts "Street View" steht auf dem CeBIT-Stand von Google auf dem Messegelände in Hannover.

Ein Fahrzeug des Google-Projekts "Street View" steht auf dem CeBIT-Stand von Google auf dem Messegelände in Hannover. (Quelle: dpa)

Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen nach einem Rechtsgutachten zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vorstellte. Darin wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Er forderte, Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.

Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe.

Google soll "natürliche Grenzen" anerkennen

"Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.

Bilder von Einfamilienhäusern problematisch

Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.

Datenschutzbeauftragter erneuert Kritik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte vor dem Straßenfoto-Dienst. "Google kann die Fotos von den Häusern, Straßen und Menschen mit anderen Informationen verknüpfen", sagte Schaar dem Tagesspiegel. "Wie und wo man wohnt, kann Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse zulassen." Das könne bei Kreditanfragen eine Rolle spielen oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Schaar forderte Google auf, den Bürgern aktiv mitzuteilen, dass die Fotos existieren und dass die Betroffenen einer Veröffentlichung widersprechen können.

Street View kurz vor Deutschland-Start

Die Kamerafahrten der Google-Autos sind indes in Deutschland weitgehend erledigt und das ganze Land ist abgelichtet. Seit Anfang 2008 sind die Autos mit dem Kameramast auf dem Dach in Deutschland unterwegs und haben beinahe alle öffentlichen Straßen sind für Google Street View abgelichtet. Einige kleine weiße Flecken auf der Karte will Google noch schließen, aber im Prinzip wäre der Suchmaschinenkonzern startklar. Laut Produktmanager Raphael Leiteritz verzögert sich der offizielle Start jedoch durch die datenschutzrechtlichen Bedenken von Bevölkerung und Regierungen.

Respektloser Umgang mit Privatsphäre der Bürger

Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google Street View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich, dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.

Gutachten sei Anreiz für neue Gespräche mit Google

Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können. Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue Gespräche mit Google zu führen." Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann machen wir halt ein Gesetz."


Quelle: dpa

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Kommentare (3)

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Thema: "Google Street View teilweise rechtswidrig"

aanii007reiten schrieb: am 22. April 2010 um 12:50:21
(0) (0) Studie:Google Street View teilweise rechtswidrig
Bravo, auch daß sehe ich so, daß das problemlos für militärische Zwecke verwendet werden
kann oder für irgendwelche die bestimmte Interessen verfolgen.
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Googlenutzer schrieb: am 2. März 2010 um 19:26:15
(0) (0) Streetview
Goggle verstößt eindeutig gegen den § 201a des STGB. Darin heißt es: "§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Nawasdenn? schrieb: am 2. März 2010 um 18:13:19
(0) (0) Bedenken
Hat sich Google vor seinen Ablichtaktivitäten bei hiesiger Bundesregierung und weiteren EU-Mitgliedern um rechtliche
Unbedenklichkeit besprochen? Ein Mißbrauch kann doch auch,neben Weiteren, für militärische Aktivitäten benutzt werden,oder?
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