29.03.2010, 12:31 Uhr | Andreas Lerg
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (links). (Bild: dpa)
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann erhebt in einem Interview mit der dpa Vorwürfe gegen Google: Street View verstößt seiner Auffassung nach im Sekundentakt mit jedem einzelnen Foto gegen geltendes Recht. Die Fotos von Straßen, Menschen und Häuser könnten Grundrechte verletzen. Auch die Höhe des Kameramastes ist um stritten.
Justizminister Busemann erklärte im Gespräch mit dem Nachrichtendienst: "Problematisch wird es, sobald die Kamera auslöst." Busemann wertete die Bilder als Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, weil Google erst nachträglich die Bilder im Beschwerdefall anonymisiere. Dazu erklärte Busemann: "Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist eine lediglich nachträgliche Anonymisierung fragwürdig. Es kann doch nicht sein, dass Rechtsverletzungen ungeahndet bleiben, nur weil einer nicht bemerkt hat, dass er im Internet steht." Busemann kündigte an, das Thema auf der nächsten Justizministerkonferenz auf die Tagesordnung zu bringen und betonte: "Die Länder und der Bund müssen miteinander reden und sich abstimmen."
Der niedersächsischen Justizminister verglich Googles Kamerafahrten mit Paparazzis. Diese fotografieren als Heckenschützen aus dem Verborgenen und würden daher geächtet, weshalb es für Google nicht heißen könne: "Es ist alles in Ordnung? Das ist doch Paparazzi im Großen." Um Rechtsverstöße von vorneherein auszuschließen, sieht Busemann die Notwendigkeit, alle offenen Fragen zu klären. Zu diesen Fragen gehören laut dem Juristen die Datengewinnung ebenso wie die Datensicherung, die Datenkontrolle, die Datenvernichtung und auch die Art der Anonymisierung. Busemann betonte gegenüber der dpa: "Hier sehe ich noch erheblichen Regelungsbedarf." Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), fordert ebenfalls eine grundsätzliche Regulierung der Google-Fotofahrten: "Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnellstmöglich eine klare und verfassungsrechtlich wasserdichte Regelung auf den Weg zu bringen."
Problematisch ist für Busemann außerdem auch die Höhe des Kameramastes auf den Google-Fahrzeugen. Bisher fotografiert die Panoramakamera aus einer Höhe von 2,90 Metern. Niedersachsens Justizminister forderte: "Augenhöhe, also 1,80 Meter, ist hier doch das Maß der Dinge." Er kritisierte, das Google bisher über Mauern und Hecken hinweg fotografieren könne. Gerd Landsberg vom DSTtGB hingegen hat keine Einwände gegen die Höhe des Mastes und argumentiert mit der Perspektive eines Lkw-Fahrers oder Bus-Passagiers, der das gleiche sähe, wie die Kamera. Für Busemann ist ein dauerhaftes Foto im Internet allerdings nicht mit dem kurzfristigen Blick aus einem Bus vergleichbar. Kritik an Google Street View kommt in Deutschland von verschiedensten Stellen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, will strengere Regeln für Internet-Unternehmen, die private Daten sammeln. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kritisiert Google Street View.
Andreas Lerg
Kopernikus schrieb:
am 22. April 2010 um 12:26:09
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(0)
"Google Street View: Jedes einzelne Foto ein Rechtsverstoß"
Titel: "Google Street View: Jedes einzelne Foto ein Rechtsverstoß"
Stimmt
ganz! Warum erlaubt der Staat eine derartige Google-Aktion? Nur dunkle Kräften können davon profitieren!
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