03.11.2010, 09:11 Uhr | Andreas Lerg
Die Justizministerkonferenz strebt ein spezielles Datenschutzgesetz für Geodatendienste wie Google Street View an. Das erklärte Hamburgs Justizsenator und Vorsitzender der Justizministerkonferenz, Till Steffen (Grüne), gegenüber der Osnabrücker Zeitung. Darin könnten unter anderem Widerspruchsrechte gegen Abbildungen im Internet geregelt werden. Verstöße würden dann mit harten Geldstrafen geahndet. Google hat am Dienstag in Deutschland die ersten Street-View-Bilder ins Internet gestellt.
Am Donnerstag wollen die Justizminister während ihres Herbsttreffens auf eine gesetzliche Regelung von Geodaten drängen. Die Minister wollen "ein wirksames Widerspruchsrecht für Betroffene" fordern, so Steffen. Das Gesetz solle eine Pflicht zur Anonymisierung abgebildeter Menschen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntgabe von Aufnahmen sowie spürbare Sanktionen bei Datenschutzverstößen beinhalten. Einzelne Verstöße könnten pro Fall mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Kritik übte Steffen an der Bundesregierung, die eine gesetzliche Regelung seit Monaten verzögere.
Während die Bundesregierung auf die Selbstregulierung der Branche der Geodatendienste setzt, genügt laut Steffen der Justizministerkonferenz eine Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht. Es fehle die rechtliche Handhabe, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu ahnden. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung sagte Steffen: "Die Justizminister sind sich einig, dass wir eine klare gesetzliche Regelung für Geodatendienste wie Google Street View brauchen, um die Persönlichkeitsrechte der Bürger angemessen zu schützen."
Google Street View ist nicht zuletzt durch die lang anhaltenden und kontroverse Diskussionen der bekannteste Geodatendienst im Internet. Aber vergleichbare Dienste bietet auch Microsoft mit Bing Maps an. Doch Geodatendienste sind mehr als nur Bilder auf Straßenniveau. So gibt es die ortsbasierten Dienste, die beispielsweise dem Besitzer eines Smartphones interessante Sehenswürdigkeiten oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe seines aktuellen Standortes empfehlen. Die Anbieter dieser Dienste können aber auch durch die Ortungsfunktion des Smartphones Bewegungsprofile der Nutzer erstellen. Auch das könnten die geplanten Gesetze regulieren.
Google gibt seit Dienstag in Deutschland einen ersten Vorgeschmack auf seinen Online-Straßenatlas Street View. Der Internet-Konzern schaltete erste Bilder deutscher Straßen online. Der erste so im Internet vertretene Ort ist jedoch nicht wie angekündigt eine der zwanzig größten Städte Deutschlands, sondern die winzige Gemeinde Oberstaufen im Allgäu.
Andreas Lerg
Marcel schrieb:
am 3. November 2010 um 15:53:12
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Strafe..
Ich finde das Lächerlich das man schon so hart für's Internet bestraft würde..
da sieht man ja mal wieder das wir die Deutschen
sind krankhaft sowas.
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Dorfdepp schrieb:
am 3. November 2010 um 14:15:16
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Verstöße könnten pro Fall mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden
Da will ich auch mal schnell in den Geldtopf greifen !
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Flo schrieb:
am 3. November 2010 um 13:32:10
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Widerspruch
Sorry aber ich find das irgendwie selbst voll ins Knie geschossen.
Entweder du gibst selbst mehr Informationen zu dir/deinem Haus
Preis oder du läßt das Bild ohne die geforderten Infos drinnen und gibtst Google somit weniger Infos als es nur mit dem Bild hätte.
Irgendwie Schizophren die ganze Sache O-o
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