17.08.2010, 09:24 Uhr | Andreas Lerg
Hier wohnt Angela Merkel: Google Earth und Google Maps zeigen schon jetzt das Haus in Berlin-Mitte, in dem die Kanzlerin lebt.
Während über die Hälfte der Deutschen laut einer Umfrage ihre Häuser nicht in GoogleStreet View sehen will, hat Kanzlerin Merkel nichts gegen die Darstellung ihrer Privatwohnung. Die Bundesregierung plant, die Spielregeln für Dienste wie Google Street View in Gesetzesform zu gießen. Die seit Montag laufende Widerspruchsfrist stößt indes weiter auf Kritik. Zudem werden Forderungen laut, auch gegen die Satellitenaufnahmen von Google Earth und die Luftaufnahmen von Microsofts Bird's Eye Möglichkeiten zum Widerspruch einzurichten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat begrüßt, dass Bürger Widerspruch gegen die Darstellung ihrer Häuser und Wohnungen in Street View einlegen können. Sie will selbst aber keinen Gebrauch davon machen, denn Merkels Wohnung sei bekannt und schon vielfach fotografiert worden. Laut einer Emnid-Umfrage möchten 52 Prozent der Deutschen nicht, dass ihr Haus in Street View zu sehen ist.
Google hat wie angekündigt eine Webseite online gestellt, auf der Haus- und Grundstückseigentümer Widerspruch gegen die Darstellung in Street View einlegen können. Gleichzeitig erinnerte Google daran, dass die Frist für den Vorab-Widerspruch wie geplant am 15.September enden wird. Bis dahin können Hausbesitzer und Mieter die Verschleierung ihres Hauses vor dem Start von Street View in Deutschland online, aber auch per E-Mail oder Brief veranlassen - allerdings nur für die angekündigten ersten 20 Städte in Deutschland. Nach Ablauf der Frist steht erst nach dem Start des Dienstes der reguläre Widerspruch zur Verfügung, der dafür aber unbefristet jederzeit möglich ist. Verbraucherministerin Ilse Aigner forderte Google auf, die Widerspruchsfrist zu verlängern. Im Bayerischen Rundfunk kritisierte sie: "Die Widerspruchsfrist für die jetzt betroffenen Städte halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer, die jetzt gerade in den Ferien sind."
Die Bundesregierung plant, die Regeln für Dienste wie Google Street View in Gesetzesform zu bringen. Innenminister Thomas de Maizière hält eine gesetzliche Regelung für möglich, erklärte aber gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, es werde "keinen Schnellschuss geben." Mehrere Bundesländer fordern hingegen eine schnelle Regelung. Das Thema steht bereits am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Kabinetts.
Während Deutschland über Google Streetview streitet, baut Microsoft fast unbemerkt seinen eigenen Straßendienst auf. zum Video
Neben der Kritik an den Straßenaufnahmen von Google Street View kommen mittlerweile auch Bedenken wegen der Luft- und Satellitenaufnahmen in Google Earth und Microsoft Bird's Eye auf. Die Düsseldorfer Juristin Eva Dzepina kritisierte im Gespräch mit der dpa: "Solche Satellitenaufnahmen sind für sich genommen zulässig. Wenn sie mit persönlichen Daten wie Adressen verknüpft werden, ergibt sich eine andere Situation und es stellt sich die Frage: Wie kann das rechtmäßig sein?" Während Street View nur die für jeden Passanten sichtbare Fassade eines Hauses zeigt, stellen die Satellitenaufnahmen auch Bereiche dar, die öffentlich nicht einsehbar sind.
Besonders kritisch sieht die Anwältin dabei auch die Aufnahmen von Microsoft Bird's Eye, denn dort kommen auch Luftaufnahmen aus Flugzeugen zum Einsatz. Die sind noch viel detailreicher als die Satellitenaufnahmen von Google Earth. "Das geht sehr in den privaten Bereich hinein, wenn man sehen kann, wie auf der Terrasse der Tisch zum Frühstück gedeckt ist." Anders als bei Google Street View gebe es bei Google Earth oder Microsoft Bird's Eye aber kein Verfahren, um einzelne Ansichten unkenntlich machen zu lassen. "Es sollte kein Unterschied gemacht werden zwischen Straßenansichten und Satellitenansichten, was die Widerspruchsmöglichkeit betrifft", betonte die Juristin.
Ein lebloser Körper auf dem Bordstein erschreckt die Nutzer - zum Glück ein Scherz. Nur eine von vielen Kuriositäten in dem Kartendienst. Street View
Andreas Lerg
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