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Google darf Daten nach WLAN-Scans nicht sofort löschen

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Google darf illegale WLAN-Daten vorerst nicht löschen

19.05.2010, 09:33 Uhr | t-online.de mit Material der dpa

Das Kamerafahrzeug von Google zeichnet neben Bildern auch WLAN-Daten auf. (Bild: dpa)

Das Kamerafahrzeug von Google zeichnet neben Bildern auch WLAN-Daten auf. (Bild: dpa)

Kaum verspricht Google, die während der Street View-Aufnahmen gesammelten persönlichen Daten aus ungeschützten WLANs zu löschen, da legt Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar sein Veto ein. Grund: Google könnte damit Beweise für eine rechtliche Bewertung eines möglichen Datenschutzverstoßes vernichten. Caspar fordert Google per Ultimatum auf, die Festplatten mit den gespeicherten Daten an die die Aufsichtsbehörde zu übergeben. Kommt Google der Forderung nicht nach, droht Caspar dem Suchmaschinengiganten ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro an.

Wie die Hannoversche Zeitung berichtet, hat Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar dem Suchmaschinengiganten ein Ultimatum gestellt. Bis zum 26. Mai soll der Konzern die Festplatten, auf denen die vermutlich illegal gesammelten WLAN-Daten gespeichert sind, an die Aufsichtsbehörde übergeben. Caspar, der bundesweit für die Bewertung der Aktivitäten von Google zuständig ist, forderte: "Die Daten sind unverzüglich aus dem operativen Geschäft zu nehmen und dürfen nur noch zu Zwecken der Aufklärung verwendet werden." Ein Anwalt hat Google bereits wegen der Datensammlung angezeigt.

Google soll Daten nur unter Aufsicht löschen

Datenschützer Caspar will die sofortige Löschung der Daten verhindern, mit der Google in Irland bereits begonnen hat, damit das Unternehmen keine Beweise vernichtet. Die Übergabe der Daten und aller relevanten Informationen an seine Behörde sei die Grundlage, um Googles Verstoß gegen Datenschutzrecht sowie dessen Ausmaß und Ursache genau bewerten zu können. Nur nach Abschluss der Ermittlungen seien laut Caspar "alle Daten - und zwar unter Aufsicht einer neutralen Instanz - zu löschen".

Google räumt scannen privater Daten ein

Googles Eingeständnis, bei den Street View-Aufnahmen nun doch private Daten aus ungeschützten WLAN-Netzen ausgelesen zu haben, hatte am Wochenende eine Welle der Empörung ausgelöst. Die von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar scharf kritisierte Erfassung der WLAN-Daten erfolgte über Kamera-Autos, mit denen Google Fotos für die digitale Straßenansicht Street View macht und überdies WLAN-Sendestationen kartografiert. Diese Vermessung soll dabei helfen Karten zu erstellen, die eine Navigation ohne GPS ermöglichen könnten. Ministerin Aigner äußerte gegenüber der Saarbrücker Zeitung, dass sie mit einem massiven Anstieg der Widersprüche gegen Google Street View rechnet: "Wir schätzen, dass bei Google mittlerweile weit über 10.000 Widersprüche von Bürgern eingegangen sind."

Google zeichnete bruchstückhaft private Daten auf

Bei den versehentlich gespeicherten Daten handle es sich in der Regel nur um Bruchstücke von Nutzdaten, da der eingesetzte Funkscanner fünfmal in der Sekunde den Empfangskanal wechsle, sagte ein Google-Sprecher. Nicht erfasst worden seien verschlüsselte Daten, die beispielsweise im einem Webbrowser mit dem HTTPS-Protokoll geschützt gewesen seien. Dennoch nehme Google den Vorfall sehr ernst und werde nun mit einer "externen Partei" sicherstellen, dass die unrechtmäßig gespeicherten Daten gelöscht werden. Außerdem suche Google in dieser Angelegenheit aktiv den Kontakt zu den Datenschutzbehörden und Regulatoren.


t-online.de mit Material der dpa  

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Google darf Daten nach WLAN-Scans nicht sofort löschen"

Skeptiker schrieb: am 19. Mai 2010 um 11:49:13
(0) (0) Blauäugig
Wie blauäugig muss man denn sein, um zu glauben, dass ein Verdächtiger belastende Beweise aufbewahrt und für eine Übergabe an
die Ermittlungsbehörden bereithält. Mit jeder Stunde, die die Behörden untätig verstreichen lassen (Durchsuchung, Beschlagnahme der Aufzeichnunsboxen/Datenträgern) gehen Beweise verloren. Was auf den Datenträgern dann noch vorhanden ist, kann man sich denken.
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