22.10.2010, 16:23 Uhr | dapd
Rechnung der Gebühreneinzugszentrale GEZ. (Quelle: dpa)
Die Rundfunkgebühren sollen auch nach ihrer Reform bis mindestens 2015 stabil bei monatlich 17,98 Euro bleiben. Das kündigte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), am Freitag in Magdeburg an. Danach wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu ermitteln.
Am Donnerstagabend hatten die Ministerpräsidenten der Länder dafür gestimmt, die geräteabhängige Gebühr 2013 durch eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb zu ersetzen. Der Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nun den Landesparlamenten zugeleitet. Geplant ist, dass der Staatsvertrag am 15. Dezember von den Ministerpräsidenten ratifiziert wird. Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz hatten 20 Wirtschaftsverbände in einer Stellungnahme gefordert, die geplante Reform dürfe nicht für eine Steigerung des Anteils der Wirtschaft am Gesamtaufkommen genutzt werden.
Beck bezeichnete das Modell als mittelstandsfreundlich und sozial ausgewogen. So würden Behinderte einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel bezahlen. Im nicht-privaten Bereich soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben werden. So muss zum Beispiel für bis zu acht Beschäftigte ein Drittel des monatlichen Beitrags und für 9 bis 19 Mitarbeiter der volle Beitrag gezahlten werden. Die Beitragsfreiheit des ersten Autos bei Unternehmen sorge für weitere Entlastung, sagte Beck. Für Zweitwohnungen soll allerdings anders als ursprünglich geplant der volle Beitrag und nicht nur ein Drittel gezahlt werden.
Auch die Klagen über die "Schnüffelei" von GEZ-Mitarbeitern würden ein Ende haben, sagte Beck. Im Umstellungsprozess werde der Personalbedarf bei der GEZ noch groß sein. Danach sei jedoch davon auszugehen, dass der Kontrollaufwand sinke. Insgesamt liege ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.
Mehr Geld würden ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Reform wohl nicht erhalten. Das Gebührenaufkommen werde wohl unverändert bei knapp 7,5 Milliarden Euro bleiben, sagte Beck. Davon trügen die Haushalte unverändert rund 91 Prozent, die Betriebe rund sieben Prozent und die öffentlichen Haushalte zwei Prozent. Änderungen wird es im Zuge der Reform auch beim Sponsoring geben, was nach 20.00 Uhr bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten werden soll. Ausnahmen sind große Sportveranstaltungen wie Olympische Spiele oder Fußball-Weltmeisterschaften. Derzeit sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, für ein Radio sind es 5,76 Euro. Auch internetfähige Computer und Handys fallen unter die Gebührenpflicht.
Quelle: dapd
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