22.10.2010, 09:15 Uhr | Andreas Lerg mit Material der AP
Geplante GEZ-Reform sorgt für Zoff. (Foto: dpa)
Neuer Trubel um die geplante Reform der Rundfunkgebühren: Kaum hat diese durch die Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder eine wichtige Hürde genommen, geht der Ärger weiter. Die FDP will die geplante GEZ-Reform verhindern. Streitpunkt ist die geplante Haushaltsgebühr, gegen die sich auch das Bundesland Thüringen deutlich ausspricht.
Am Donnerstag stimmte eine Mehrheit der Ministerpräsidenten dem neuen Entwurf eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu. Die bisherige geräteabhängige Gebühr soll ab 2013 durch eine pauschale Abgabe pro Haushalt oder Gewerbebetrieb ersetzt werden. Dagegen sprechen sich mehrere Spitzenpolitiker der FDP aus, die statt der Haushaltsabgabe eine Medienabgabe pro einkommensteuerpflichtiger Person und nicht pro Haushalt vorschlagen. Die Landesregierung von Thüringen will das Thema GEZ-Gebühren ganz anders regeln. Sie plädiert für eine Steuerabgabe für die öffentlich rechtlichen Sender.
Burkhardt Müller-Sönksen, Medienpolitischer Sprecher der FDP, forderte die Ministerpräsidenten auf seiner Internetseite auf "nach dem Grundsatz Gründlichkeit vor Geschwindigkeit endlich auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen". Die Reform der GEZ-Gebühren soll am 15. Dezember ratifiziert und damit in Kraft gesetzt werden, was der FDP zu schnell geht. Die FDP sieht in dem derzeitigen Entwurf des neuen Gebührenmodells laut einem Schreiben der Fraktionschefs: "Keine geeignete Grundlage, um den grundlegenden Systemwechsel hin zu einem einfachen, fairen und transparenten Finanzierungsmodell des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu erreichen."
Bisher zahlt ein Haushalt ein TV-Gerät im Monat eine Gebühr von 17,98 Euro und für einen Radioempfänger 5,76 Euro. Weitere Gebühren werden für internetfähige Computer und Smartphones fällig, wenn diese gewerblich genutzt werden. Der neue Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sieht eine einmalige pauschale Haushaltsabgabe von maximal 17,98 Euro pro Monat vor. Die muss dann jeder Haushalt oder Gewerbebetrieb entrichten, egal, ob ein Fernseher oder ein Radio überhaupt vorhanden ist. Die Reform reduziert den Kontrollaufwand, denn es würde einfach von jedem Haushalt kassiert. Ein GEZ-Kontrolleur, der das Vorhandensein von Rundfunkgeräten überprüft, wird damit überflüssig.
Anders als ursprünglich angedacht, sollen Zweitwohnungen nicht ein Drittel des Monatsbetrages kosten sondern ebenfalls den vollen Betrag. Und bei Gewerbebetrieben wird die Monatspauschale anhand der Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl gestaffelt ermittelt. Nach Expertenschätzungen soll das neue Gebührenmodell ARD und ZDF keine Mehreinnahmen bringen. Das Gebührenaufkommen soll auch mit dem neuen Modell rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Andreas Lerg mit Material der AP
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