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GEZ-Reform: Ministerpräsidenten besiegeln neue Rundfunkgebühr

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Ministerpräsidenten besiegeln neue Rundfunkgebühren

15.12.2010, 16:08 Uhr

GEZ-Reform ist besiegelt: Ministerpräsidenten stimmen für Haushaltsabgabe ab 2013. (Foto: dpa)

GEZ-Reform ist besiegelt: Ab 2013 kommt die Haushaltsabgabe. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Das Aus der Rundfunkgebühren in ihrer bisherigen Form ist besiegelt. Ab 2013 tritt in Deutschland die neue Haushaltsabgabe in Kraft und löst damit die GEZ-Gebühr ab. Künftig muss also jeder Haushalt zahlen, egal ob er Rundfunkgeräte besitzt oder nicht. Das haben die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschlossen.

Die Ministerpräsidenten haben das neue Rundfunkgebühren-Modell offiziell verabschiedet. Am Mittwoch unterzeichneten sie in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) mitteilte. Wichtigster Bestandteil ist die Neuregelung der Rundfunkgebühr ab 2013, die eine Umstellung von der geräteabhängigen Abgabe zur sogenannten Haushaltsabgabe vorsieht.

2013 kommt die Haushaltsabgabe

Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Alle Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben - etwa eine Familie oder eine Wohngemeinschaft - werden in Zukunft nur einmal zur Kasse gebeten. Minderjährige mit eigenem Einkommen müssen nichts zahlen. Weiterhin besteht die Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen. Die Ministerpräsidenten hatten den Eckpunkten für das Modell bereits Anfang Juni zugestimmt. Der Vertrag muss noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden. Derzeit sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, für ein Radio sind es 5,76 Euro. Auch internetfähige Computer und Handys fallen unter die Gebührenpflicht. Den Angaben zufolge soll der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr. Die Ministerpräsidenten versicherten, dass sich für die meisten Inhaber von Wohnungen oder Firmen nichts ändere. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt.

Unternehmen zahlen angepasste Haushaltsabgabe

Umstritten war bis zuletzt die Belastung für Unternehmen. 90 Prozent der Firmen fallen nach Angaben der Länder in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel des Beitrages oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten zuvor gegen die Gebührenpläne protestiert, weil sie dadurch erhebliche Mehrbelastungen befürchteten. Auf Initiative Schleswig-Holsteins sei außerdem in den Staatsvertrag aufgenommen worden, dass Auszubildende nicht zu den Beschäftigten einer Filiale oder Niederlassung dazuzählen, erklärte am Mittwoch die Staatskanzlei in Kiel.

UMFRAGE

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Haushaltsabgabe so hoch wie GEZ-Gebühr

Die Rundfunkgebühren sollen auch mit Einführung der neuen Haushaltsabgabe stabil bleiben. "Es wird nicht zu einer Steigerung der Rundfunkgebühren kommen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Die jetzige Gebühr von monatlich 17,98 Euro sei Grundlage für den Haushalt, der bis 2015 kalkuliert sei. "Das ist unsere Planung, das ist unser Ziel", sagte Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. Beck hatte bereits nach der Sitzung der Regierungschefs im Oktober angekündigt, dass die Gebühr auch nach ihrer Reform bis mindestens 2015 stabil bei monatlich 17,98 Euro bleiben soll. Danach wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu ermitteln. Mögliche Mehreinnahmen könnten dann zur Entlastung der Unternehmen genutzt werden. Ministerpräsident Böhmer hingegen sagte, dass Mehreinnahmen wieder den Beitragszahlern zur Verfügung gestellt werden müssten. Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt drängen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung.

Keine GEZ-Schnüffelei mehr mit Haushaltsabgabe

Mit dem neuen, von Beck als "gerecht und zukunftssicher" bezeichneten Gebührenmodell ergibt sich zudem ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren, das allen datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung trage. "Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende", sagte Beck und verdeutlichte, dass es ab 2015 keine wie bisher üblichen Kontrollen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mehr gebe. Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl von wem zu welchem Zweck zum Empfang bereit gehalten werden, entfielen, und die Privatsphäre hinter der Wohnungstür werde besser geschützt, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Im Zuge der Einführung der neuen Haushaltsabgabe kommt auf die GEZ zudem ein erheblicher Stellenabbau zu. Dennoch wird die GEZ zukünftig weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen, sagte Böhmer. Ein Abgleich mit Adressenhändlern werde es nicht geben.

Möglicher TV-Empfang reicht zur Gebührenpflicht

Grundlage des neuen Modells war ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pflicht, hatte Kirchhof geschrieben. Hintergrund der Reform ist auch Entwicklung der Medien in der digitalen Welt. Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones oder Notebooks.


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Quelle: dpa , AFP , t-online.de , dapd

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