30.07.2008, 12:32 Uhr | Christoph Schmidt
Schlappe für GEZ: Für Rechner im Büro muss nicht automatisch eine Gebühr gezahlt werden. (Quelle: dpa)Erneute Schlappe für die GEZ: Ein Anwalt muss für seinen ausschließlich beruflich genutzten Rechner keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Kläger sei kein Rundfunkteilnehmer, obwohl er einen internetfähigen Computer nutze. Damit wenden sich deutsche Richter innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal gegen die Computer-GEZ.
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Die Gebühreneinzugszentrale GEZ hatte von dem Anwalt für seinen beruflich genutzten Rechner eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 5,52 Euro gefordert. Diese wollte der Mann aber nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Seine Begründung: Er nutze den internetfähigen Rechner ausschließlich zu Schreibe- und Recherchetätigkeiten innerhalb seiner Kanzlei. Den schnellen DSL-Anschluss brauche er, um komfortabel auf Rechtssprechungsdatenbanken zuzugreifen.
Keine automatische Computer-GEZ
Die GEZ wies den Einspruch allerdings zurück. Der Anwalt ließ sich dies nicht gefallen und klagte gegen die Gebühr. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nun in seinem Sinne (Az.: 1 K 496/08.KO). Der Anwalt könne zwar mit seinem Rechner das Programm der Öffentlich-Rechtlichen empfangen. Das rechtfertige allerdings nicht die automatische Erhebung der Rundfunkgebühr. Da das Gerät in der Kanzlei des Klägers stehe, sei nicht zu erwarten, dass der Rechner typischerweise zum Rundfunkempfang genutzt werde.
Rundfunkgebühr bedroht Informationsfreiheit
Daneben merkten die Richter an, dass eine Rundfunkgebühr für internetfähige Rechner das Recht auf Informationsfreiheit beschneide. So werde mit dieser eine staatliche Zugangshürde zu digitalen Informationsquellen geschaffen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.
Geht die GEZ in Berufung?
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Damit besteht für die GEZ die Möglichkeit, in Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu gehen. So könnte die seit Jahren umstrittene GEZ-Gebühr auf Internet-PC schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht landen, das den Streit endgültig klären würde.
GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC rechtswidrig
Das aktuelle Urteil ist die zweite Schlappe der GEZ im Hinblick auf die Rundfunkgebühr für internetfähige Rechner. Erst Mitte Juli hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass Rundfunkgebühren für berufliche genutzte Computer in der Privatwohnung rechtswidrig sind. Demnach sind die GEZ-Gebühren für einen Arbeitscomputer bereits in denen für ein in der Wohnung betriebenes Empfangsgerät enthalten.
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Christoph Schmidt
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