09.12.2009, 11:43 Uhr | Jens Müller
Dienstleistungsverband BDWi lehnt höhere GEZ-Gebühren für Computer und Handys ab. (Quelle: dpa)Mit deutlichen Worten kritisiert der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft die geplante Erhöhung der Rundfunkgebühren für Computer und Handys. Die Anhebung decke sich nicht "mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben". Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass 2010 die GEZ-Gebühr für PC und Handys um über 200 Prozent steigen soll.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt das Vorhaben der Ministerpräsidenten der Länder ab, die GEZ-Gebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" wie internetfähige Computer und Handys ab 2010 deutlich zu erhöhen. "Die Ausweitung der Gebühren deckt sich nicht mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben", sagte BDWi-Präsident Werner Küsters. "Computer und Mobiltelefone sind unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie dienen nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter."
Küsters kritisierte die "unbegründete" finanzielle Mehrbelastung der Unternehmen. Zudem sei die ständige Erhöhung der GEZ-Gebühren "kein Naturgesetz für die öffentlichen Rundfunkanstalten". Nach kürzlich durchgesickerten Plänen der Ministerpräsidenten sollen für Computer und Handys die volle Rundfunkgebühr von monatlich etwa 18 Euro gezahlt werden und nicht mehr wie bislang 5,76 Euro. Die als Computer-GEZ bezeichnete Gebühr soll allerdings nicht nur für Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende gelten.
Wie der Kölner Stadtanzeiger und das Magazin Carta meldeten, stünden derzeit mehrere Modelle in Diskussion, wie zukünftig die Rundfunkgebühren erhoben werden sollen. Dem ersten Modell zufolge soll die GEZ-Gebühr weiterhin geräteabhängig erhoben werden. Allerdings müsste jeder, der beispielsweise einen internetfähigen Computer und Handy besitzt, die volle Gebühr von derzeit knapp 18 Euro zahlen - eine Erhöhung um über 200 Prozent. Für diejenigen, die ohnehin einen angemeldet haben, würde sich nichts ändern.
Allerdings müssen dann auch Verbraucher zahlen, die überhaupt keinen Fernseher besitzen und den Computer oder das Handy nicht zum Empfang der Öffentlich-Rechtlichen verwenden. Das zweiten Modell sieht eine geräteunabhängige Medienabgabe von jedem Haushalt vor, die ähnlich hoch der aktuellen Rundfunkgebühr wäre.
Drastischer dürfte für die meisten Verbraucher ausfallen, dass sie nun in der Beweispflicht stehen. Den Plänen zufolge müssen diejenigen, die von der GEZ-Gebühr befreit werden wollen, der Einzugszentrale beweisen, dass sie kein Rundfunkgerät besitzen. Möglich wäre dies über eine eidesstattliche Erklärung oder eine schriftliche Stellungnahme, die von einem Mitarbeiter der GEZ kontrolliert wird.
Egal, welches Modell umgesetzt wird: Die Entscheidung soll erst im Juni 2010 getroffen werden, und die Änderung könnte frühestens in der nächsten Gebührenperiode von 2013 an in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten favorisieren, die ermäßigte Gebühr für Computer zu streichen, da es mittlerweile kein Problem mehr ist, auf ihnen fernzusehen. Die aktuelle Computer-GEZ beschäftigt mehrere Gerichte in Deutschland, denn oftmals ist nicht klar wer überhaupt Computer-GEZ bezahlen muss.
Jens Müller
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