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Gewinnspiel-Abzocke: Schweizer Germania Inkasso droht mit Gerichtsvollzieher

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Schweizer Germania Inkasso droht mit Gerichtsvollzieher

11.11.2010, 15:05 Uhr | Andreas Lerg

Germania Inkasso Dezernat Ag droht in Mahnungen mit Zwangsvollstreckung. (Symbolfoto: dpa)

Die Drohung mit dem Gerichtsvollzieher soll die Opfer einschüchtern. (Symbolfoto: dpa)

Wer nicht zahlt, bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher: Die Schweizer Inkassofirma Germania Inkasso Dezernat AG verschickt derzeit massenhaft Mahnungen und fordert Geld für angeblich genutzte Gewinnspieldienste. Laut dem Schreiben habe sich der Nutzer angeblich mit persönlichen Daten per Telefon angemeldet aber nicht bezahlt. Deshalb fordert das Unternehmen die Zahlung von 108,40 Euro ein. Die VerbraucherzentraleRheinland-Pfalz warnt davor, sich einschüchtern zu lassen, und rät, nicht zu bezahlen.

In dem Schreiben behauptet das Inkassounternehmen, der Nutzer habe sich telefonisch unter Angabe persönlicher Daten für den Gewinnspieldienst 200 Gewinnspiele / EuroWinbei der ETM Marketing angemeldet. Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe von 108,40 Euro zu zahlen, die er für den kostenpflichtigen Dienst angeblich schuldig geblieben sei. Um die Opfer einzuschüchtern und zur Zahlung zu drängen, drohen die Verfasser des Schreibens mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Die Germania Inkasso Dezernat AG bietet sogar Ratenzahlung an.

Rechnung nicht bezahlen

Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale, empfiehlt: "Lassen Sie sich davon keineswegs einschüchtern. Zahlen Sie keinen Cent, wenn die Germania Inkasso die Berechtigung ihrer Forderung nicht nachweisen kann." Genau das wird die Schweizer Inkassofirma auch kaum können, reiht sie sich doch laut der Verbraucherzentrale in die bekannten zwielichtigen Praktiken der Gewinnspielszene ein. Dubiose Firmen versuchen immer wieder, Verbrauchern falsche Verträge ohne jeglichen Beleg für einen Abschluss unterzuschieben. Oft entlocken die Telefon-Abzocker den Opfer die persönlichen Daten mit Lockanrufen. In den Anrufen geht es beispielsweise um banale Telefonumfragen zu aktuellen politischen Themen. Nach dem Anruf folgen Rechnung und Mahnung. Die Mahnschreiben drohen mit harten Konsequenzen, damit die Opfer zahlen und nicht erst nachprüfen, ob berechtigte Ansprüche bestehen.

Musterschreiben für den Widerspruch

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält, wie viele andere Verbraucherzentralen auch, ein Musterschreiben bereit. Mit dem können Verbraucher den ungerechtfertigt erhobenen Zahlungsaufforderungen widersprechen. Das Musterschreiben ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Internet zum Download erhältlich. Als Sofortmaßnahme können Opfer eine E-Mail an den Absender der Mahnung schreiben und darin dem Zahlungsanspruch widersprechen. Reagiert Germania Inkasso nicht, erfolgt der schriftliche Widerspruch am besten per Einschreiben.


Andreas Lerg  

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Kommentare (54)

zum Forum

Thema: "Gewinnspiel-Abzocke: Schweizer Germania Inkasso droht mit Gerichtsvollzieher"

Dieter schrieb: am 11. November 2010 um 19:32:50
(0) (0) Inkasso-Bude
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen unlauterer Machenschaft.

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Fire schrieb: am 11. November 2010 um 19:18:29
(0) (0) Betrug !!
Also falls ich so ein abzocker Brief bekommen sollte,wende ich mich sofort an mein Anwalt und ganz einfach verklage die Firma . Was
ich übrigens allen empfehle ;)
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Duda schrieb: am 11. November 2010 um 19:18:28
(0) (0) Staatsmacht
Dasst mal wieder klar, der Staat soll uns schützen, aber wehe wenn es einem nicht in den Kram paßt, dann soll sich der Staat
heraus halten. Ist doch egal wie, dir Regierung macht für viele doch sowieso alles falsch. Nur meckern aber sich in der Politik nicht selber einbringen, wie einfach. Klug scheißen und selber nichts besser machen.
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