06.08.2008, 09:28 Uhr | Sascha Plischke
Kinder können über Mobilfunkverträge der Eltern kein Jamba-Abo abschließen.Minderjährige, die über einen Mobilfunkvertrag ihrer Eltern ein Abo bei dem Klingelton-Anbieter Jamba abschließen, müssen nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem aktuellen Urteil entschieden. Auch die Eltern müssen die Kosten des Abos nicht übernehmen, solange der Vertrag nicht auf den Namen des Kindes abgeschlossen wurde.
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Im vorliegenden Fall (Az. 12 C 52/08) hatte ein Vater aus Mönchengladbach seinen drei Kindern jeweils ein Handy mit Laufzeit-Vertrag zur Verfügung gestellt. So sollten die Sprösslinge für die Eltern jederzeit erreichbar sein. Eine Tochter hatte dann ohne Zustimmung des Vaters ein Klingelton-Abo bei Jamba abgeschlossen. Gegen die dann folgende Rechnung hatte der Vater wiederholt Widerspruch eingelegt. Als dieser erfolglos blieb, hatte der Mann schließlich geklagt.
Kein wirksamer Vertrag abgeschlossen
Das Gericht vertritt in seiner Urteilsbegründung die Ansicht, dass durch die Handlungen der Tochter kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sei. Ohne Zustimmung des Vaters habe das Kind in seinem Namen kein Rechtsgeschäft mit dem Klingelton-Anbieter wirksam abschließen können (§177 BGB, Abs.1). Das Urteil könnte auch für andere, ähnlich gelagerte Fälle von Bedeutung sein. Eltern, deren Kinder über von ihnen abgeschlossene Laufzeitverträge ohne Erlaubnis Jamba-Abos abschließen, sollten umgehend die Möglichkeit eines Widerspruchs prüfen.
"Jamba macht es sich zu einfach"
Nach Meinung des Gerichts mache es sich Jamba schließlich zu einfach, wenn sie bei anonymem Vertragsabschluss per SMS auf die problemlose Abbuchung per Mobilfunkrechnung vertraut: "Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird, so dass es der Beklagten günstiger erscheinen muss, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten." Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden.
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Sascha Plischke
Andreas schrieb:
am 22. September 2011 um 19:41:15
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Jamba Abo
Ich habe auch gerade gemerkt, dass meine Tochter vor drei Monaten ein Abo aktiviert hat. Jetzt habe ich Widerspruch per Emai an
Jamba gesendet und eine Kostenrückerstattung gefordert. Bin mal gespannt, wie die reagieren. Wenn sie nicht zahlen, klage ich.
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Dieter Klein schrieb:
am 9. Mai 2011 um 20:27:40
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Jamba abo
Hi, mir ist das selbe passiert. Wer hat mit dieser Sache noch erfahrung? Bitte melden unter honig-aus-allendorf@web.de
Danke
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