12.01.2011, 09:00 Uhr | Sascha Plischke, dpa
Abo-Fallen sind nach Auffassung des Frankfurter Oberlandesgerichts Betrug (Foto: imago). (Quelle: imago)
Das Betreiben so genannter Abofallen im Internet ist Betrug: So klar urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt, das Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft hat (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern über ihre Internet-Seiten kostenpflichtige Abonnements untergejubelt haben. Sollten andere Gerichte der Auffassung der Frankfurter Richter folgen, könnten nun harte Zeiten auf die Betreiber von Abo-Fallen zukommen.
Die Angeklagten sollen mehrere Internet-Seiten betrieben haben, auf denen sie mit vermeintlich kostenlosen Angeboten wie Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten lockten. Wer sich anmeldete, schloss jedoch ein kostenpflichtiges Abo ab, dessen Kosten nur im Kleingedruckten zu finden waren. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.
Nach Ansicht des 1. Strafsenats des OLG rechtfertigt dieses Vorgehen einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. Damit sind die Angeklagten zwar noch nicht verurteilt, das Oberlandesgericht hat den Fall nur bewertet und die Zulässigkeit einer Anklage wegen Betruges geprüft. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt. Die Anwälte der Opfer sind sich jedoch sicher, dass nach dieser Bewertung ein Urteil fallen wird.
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"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", meint Hauke Hansen, Anwalt der Kanzlei FPS. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", hofft der Jurist.
Der Anwalt äußerte sich zudem skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger. Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Sollte sich die Rechtsauffassung der Frankfurter Richter durchsetzen, müssten die Betreiber so genanter Abo Fallen in Zukunft mehr Angst vor dem Staatsanwalt haben.
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Quelle: dpa
alter schwede schrieb:
am 17. Februar 2011 um 18:40:33
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Abzocke
@sabberlatz
Hallo, zu 1) hoffentlich haste recht >zu 2) bezügl Justiz haste unbedingt recht!
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Kicky schrieb:
am 7. Februar 2011 um 23:37:25
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Abzocke
@Beobachter gebe Dir recht
Die Aufarbeitung koste Steuerzahler und den Staat wieder MIllionen, und es kreist weiter. Verbaucher kann
nur versuchen sich zu wehren gegen die Ketten von "Drohbriefen" wenn er sie überstehe.
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Hinni schrieb:
am 20. Januar 2011 um 16:54:50
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Abzocke
Die eigentlichen Verbrecher sind die Inkasso Anwälte, denen gehören auch die abzocke Firmen, die vorgeschobenen Inhaber sind nur
deren Strohmänner, aber wie das so ist in unseren (Demokratischen) Raubtierkapitalismus, eine Krähe Hackt der anderen kein Auge aus.
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