29.05.2009, 08:42 Uhr | Andreas Lerg
Gerd Billen fordert bessere Gesetze zum Schutz gegen Abofallen & CoDas Landgericht Mannheim hat dem Betreiber der opendownload.de jetzt zwei fiese Abzock-Methoden verboten. Damit war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich. Vorsitzender Gerd Billen fordert zudem die gesetzliche Stärkung des Verbraucherschutzes gerade auch im Internet.
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Die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Seite opendownload.de betreibt, darf Verbraucher nicht mehr um deren Widerrufsrecht prellen. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das Gericht stellte fest, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Weiterhin verbot das Gericht dem Unternehmen, Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Firmen wie Content Service Ltd. versuchen in ihren AGB einen fiesen Trick. Sie bauen dort eine Klausel ein, mit der ein Verbraucher auf sein Widerrufsrecht verzichtet, sobald er – wissentlich oder nicht – einen Vertrag mit der Firma schließt. Aber warum? Unsere Verbraucherschutzgesetze räumen Kunden beim Kauf auch auf Internetseiten ein Widerrufsrecht ein. Gefällt dem Kunden die Ware nicht, oder hat er sich beim Kauf geirrt, darf er binnen einer bestimmten Frist seinen Kauf widerrufen. Damit wird der Kaufvertrag aufgehoben. Die Ware geht zurück an den Händler, der Käufer erhält sein Geld zurück. Dass Internet-Abzocker dieses Gesetz nicht lieben, liegt auf der Hand. Schließlich wollen die das Geld behalten, das sie ihren Opfern trickreich aus der Tasche ziehen. Und der Widerruf ist ein probates Mittel, den ungewollten Abo-Vertrag wieder los zu werden.
In diesem Fall lockt man Nutzer in eine Abo-Falle. Auf der Seite opendownload.de bietet der Betreiber der Seite Unmengen freie Software zum kostenlosen Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. opendownload.de wirbt damit, diese freie Software auf einer Seite gebündelt kostenlos anzubieten. Wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt damit automatisch ein Zwei-Jahres-Abonnement für 96 Euro pro Jahr ab. Auf der Webseite wird darauf aber nur sehr unauffällig hingewiesen. Das ist Absicht, denn der Betreiber hofft, der Hinweis wird übersehen. Wäre der Hinweis deutlich, würde kaum jemand in die Abo-Falle tappen. Daher ist es ratsam, Software ausschließlich von bekannten und seriösen Download-Portalen wie herunterzuladen.
Minderjährige sind nach dem Gesetz nicht geschäftsfähig. Ein von ihnen geschlossener Kaufvertrag ist damit im Prinzip von vorne herein ungültig. Damit Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, dennoch zahlen, versuchte Content Service Ltd. sie einzuschüchtern. Es wurde schlichtweg mit einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Das Landgericht Mannheim stellte im Urteil klar, dass eine solche Drohung zur Durchsetzung gar nicht existenter Zahlungsansprüche unzulässig ist.
Abo- und Kostenfallen wie opendownload.de nehmen deutlich zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet. Vorstand Gerd Billen erklärt: "Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu. Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma." Die Rechtsverfolgung gestalte sich meist sehr schwierig, da sich die Betreiber oft hinter Briefkastenfirmen im Ausland verbergen.
Um den Schutz der Verbraucher zu stärken, fordert Billen bessere gesetzliche Regelungen: "Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen". Zudem sollen im Internet geschlossene Verträge nur dann gültig sein, wenn der Kunde beispielsweise durch Ankreuzen eines Kästchens bewusst bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
HintergrundAbo-Abzocke im Internet nimmt zu - so wehren Sie sich
DownloadTipps der Verbraucherzentrale Baden-W. (PDF-Datei)
Download Musterbriefe gegen Abo-Abzocke der VZ NRW (DOC-Datei)
Download WOT bei Softwareload
Andreas Lerg
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