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Gericht entschärft die GEZ für PC

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Gericht entschärft die GEZ für PC

23.05.2011, 11:26 Uhr | Andreas Lerg

Gericht entschärft GEZ-Pflicht für geschäftliche genutzte PC. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Gericht entschärft GEZ-Pflicht für geschäftliche genutzte PC. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die die GEZ-Gebührenpflicht für PC entschärft. Demnach fallen für beruflich genutzte PC nur noch dann GEZ-Gebühren an, wenn der Besitzer keine anderen Rundfunkgebühren zahlt. Sobald bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte auf dem gleichen Grundstück bezahlt wird, ist der PC gebührenfrei.

Bereits seit 2008 schwelt der Streit zwischen einem freiberuflichen Softwareentwickler und dem Bayerischen Rundfunk um die so genannte Computer-GEZ. Der Selbstständige klagte gegen die Verpflichtung für seinen beruflichen genutzten Computer GEZ-Gebühr zu entrichten, obgleich in seiner Wohnung bereits rein privat genutzte Geräte vorhanden und angemeldet sind. Das Münchner Verwaltungsgericht gab dem Selbstständigen Recht (AZ: M 6b K 09.768), der BR legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Nun erlitt der BR vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichte eine neuerliche Schlappe vor Gericht.

Die Urteilsbegründung des Richters (AZ: 7 BV 10.443) beruft sich auf Paragraph 5. Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Dieser sieht vor, dass Computer in einem nicht ausschließlich privat genutzten Umfeld dann von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn auf dem gleichen Grundstück andere Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden, für die GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Private Nutzung deckt gewerbliche Nutzung mit ab

Das Gericht wertet die dortige Formulierung "nicht ausschließlich privat genutzt" als einer Art Klammer, die für das gesamte Grundstück und alle darauf befindlichen Geräte gilt. Daraus ergibt sich, dass die Gebühr, die für die anderen ausschließlich privat genutzten Empfänger bezahlt wird, ebenso gewerblich genutzte Computer abdeckt. Deshalb ist für diese keine zusätzliche Gebühr fällig, so die Meinung des Gerichts.

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Freiberufler und Homeoffice sind gebührenfrei

Wenn das Bundesverwaltungsgericht als nächste und letzte Instanz das Urteil bestätigt, bedeutet das: Personen, die beispielsweise als Freiberufler oder auch auf Teilzeit im Homeoffice arbeiten und für den Fernseher oder das Radio im Wohnzimmer bereits GEZ-Gebühren bezahlen, müssen für den gewerblich genutzten PC nicht mehr zusätzlich bezahlen. Sie dürfen also ohne Extragebühr auf diesem Computer Radio hören oder TV-Programme schauen. (Ratgeber: So kündigen Sie die GEZ richtig)


Andreas Lerg  

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