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Gema zwingt YouTube in die Knie


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Gema zwingt YouTube in die Knie

dpa, Andreas Lerg / dpa

Aktualisiert am 20.04.2012Lesedauer: 4 Min.
Gema und YouTube streiten vor Gericht.Vergrößern des BildesGema und YouTube streiten vor Gericht. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Gema hat gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg einen Teilsieg errungen. YouTube muss sieben von zwölf beanstandeten Musikstücken löschen. Die Entscheidung fiel am Freitag in erster Instanz. Das Urteil hat Signalwirkung für das Urheberrecht im Internet, obwohl das Gericht betont, das Urteil gehe nicht über die zwölf Klage-relevanten Artikel hinaus. Derzeit ist noch unklar, ob Google als Betreiber von YouTube in Revision gehen wird.

Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag. Konkret ging es in der Klage um zwölf Musiktitel, sieben davon muss YouTube nun löschen. Für die fünf übrigen Videos sei das Verbot nicht relevant, sagte der Richter Heiner Steeneck. Die Veröffentlichung der sieben Videos werde bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft untersagt. YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.

Reaktionen auf das Urteil

Die Reaktionen auf das Urteil sind mehrheitlich positiv, beide Prozessgegner sehen sich keinesfalls als Verlierer. Google wertete als Erfolg, dass das Gericht das Videoportal nicht als Inhaltsanbieter in die Pflicht nimmt, sondern nur als Hosting-Plattform ansieht. Google habe die Videos weder hochgeladen noch sich deren Inhalte zu eigen gemacht. "Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit", betonte das Unternehmen sogleich. "Wir haben in der Hauptsache gewonnen", erklärte Sprecher Kay Oberbeck. Kerstin Becker, Anwältin der Gegenseite, zeigte sich ebenfalls zufrieden. Das Urteil sei "ein herausragender Erfolg für die Gema". Der Branchenverband Bitkom wertete das Urteil des Hamburger Landgerichts zu den Pflichten des Internetportals YouTube bei Urheberrechtsfragen zumindest in Teilen als "gutes Signal für die Internetwirtschaft".

Eigentlich geht es um das Urheberrecht generell

Grundsätzlich geht es in dem Streit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft Gema und YouTube um das Urheberrecht und vor allem die Bezahlung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke auf YouTube gezeigt werden. Die Gema will als Interessenvertretung der Komponisten, Textautoren und Musikverlage, dass diese an den Erlösen beteiligt werden, die letztendlich Google über die Videos auf YouTube erzielt. Die Videos können auf der Seite zwar kostenlos betrachtet werden, aber Google verdient über die eingeblendete Werbung viel Geld. Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit anderen Musik-Streaming-Diensten wie Simfy oder Deezer hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten.

Klage wegen 12 Oldies

Im konkreten Fall klagte die Gema, dass YouTube den Zugang zu zwölf Musiktiteln auf der Videoplattform löscht. Bis 2009 bestand eine vorläufige Vereinbarung zwischen der Gema und YouTube. Danach konnten sich beide nicht auf eine neue und grundsätzliche Regelung einigen. Daher hat nach Auffassung der Gema YouTube nicht die Lizenz und damit nicht die Rechte, um die im Verfahren genannten Musiktitel auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen. Es geht dabei nicht einmal um aktuelle Hits, sondern ältere Stücke wie "Rivers of Babylon" von Boney M, "Lieder, die die Liebe schreibt" von Nana Mouskouri und "Club Bizarre" von U96. Bei fünf der zwölf Stücke muss YouTube nicht mehr tätig werden, da es für sie bereits keine Grundlage mehr gab. Das betrifft Titel wie "In The Shadow, in The Light" von Enigma, "Zwei kleine Italiener" von Conny Froboess oder "Akropolis adieu" von Mireille Mathieu.

Urteil definiert Grundlagen

"Die einzelnen Lieder sind auch nicht streitentscheidend", sagt die Rechtsanwältin Kerstin Bäcker von der Kölner Kanzlei Lausen, die die Gema vertritt, gegenüber der dpa. Die Verwertungsgesellschaft wolle anhand dieser Beispiele die Haftungsfrage grundsätzlich klären. Es geht letztendlich um die Frage: Ist YouTube dafür verantwortlich, wenn von seinen Nutzern Musik auf seine Plattform gestellt wird, für die YouTube keine Lizenz hat? Und muss das Portal auch künftig die Verbreitung dieser Werke stoppen? Die Entscheidung hat daher eine große Tragweite, weil sie prinzipiell für Millionen von Titeln gilt. Letztlich geht es um die weit reichende Frage, wie das Urheberrecht im Internet greifen soll.

Googles bisherige Maßnahmen genügen der Gema nicht

Als Eigentümer von YouTube hat Google ein System namens Content-ID entwickelt. Damit können Rechteinhaber eigene Werke auf YouTube löschen oder alternativ auch zur Monetarisierung mit Werbung freigeben. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen. Damit erstellt YouTube dann eine Art digitalen Fingerabdruck. Mit diesem überprüft die Plattform dann alle von Nutzern hochgeladenen Videos.

Der Gema genügt das nicht, denn Content-ID sei nicht in der Lage, "Werkversionen" zu finden. Wurde der digitale Fingerabdruck mit einer Originalversion eines Musikstückes erstellt, könne das System beispielsweise weder Konzert-Mitschnitte noch schlecht gesungene Karaoke-Versionen des Stückes identifizieren. Auch bei solchen musikalischen Versionen, die nicht vom eigentlichen Sänger oder der Band stammen, greift das Urheberrecht, weil es sich um eine geschützte Komposition handelt. Die Gema belegt diese Auffassung vor Gericht mit einer Liste mit 51 Videos, in denen auch einen Monat nach einer Beschwerde bei YouTube "Rivers of Babylon" noch zu erkennen gewesen sei. Google wehrt sich und sagt, die Gema habe nicht die Originallieder als Referenz zur Verfügung gestellt. Daher sei die Filterung nicht so effektiv gewesen wie prinzipiell möglich.

Gema schlägt Wortfilter vor

Für die Gema sei es unzumutbar, das Musik-Repertoire von rund acht Millionen Liedern über Content-ID zu sperren. Deshalb fordert Anwältin Bäcker: "YouTube muss selbst Maßnahmen ergreifen, dass die Musikwerke nicht mehr verfügbar gemacht werden." In dem Gerichtsverfahren schlug die Gema als Alternative einen Wortfilter vor, der Videos mit dem Titel des Songs gleich aussortiert. Google lehnt das aber ab, weil es zu fehleranfällig sei, denn auch rechtmäßige Videos würden dann gesperrt.

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