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GEMA: Einstweilige Verfügung gegen Usenet-Dienst UseNeXT

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GEMA geht gegen Internetdienst vor

08.03.2010, 12:25 Uhr | Christian Fenselau

Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner (Symbolbild: t-online.de)

Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner (Symbolbild: t-online.de)

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA geht erneut gegen Internet-Dienstanbieter vor. Gegen den Betreiber UseNeXT hat die GEMA eine einstweilige Verfügung erwirkt. UseNeXT ist ein kostenpflichtiger Dienst, der im Usenet urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal zum Download anbietet. Die Verfügung richtet sich gegen 100 geschützte Werke.

Das Urteil verbietet dem Dienstanbieter UseNeXT, explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten des Angebots hinzuweisen. Zudem ist UseNeXT verpflichtet, den Dienst durch technische Maßnahmen zu modifizieren, um Urheberrechte zu schützen. Bereits 2007 erwirkte die GEMA gegen UseNeXT eine einstweilige Verfügung. Darauf reagierte UseNeXT, änderte aber lediglich sein Werbeverhalten. Das erachtete die GEMA als nicht ausreichend und klagte nun erneut.

GEMA feiert Entscheidung

Die GEMA feiert die Entscheidung als großen Erfolg. "Der Erlass der einstweiligen Verfügung ist zum einen ein Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte. Zum anderen stellt das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der Usenet-Dienstbetreiber für ihr Angebot dar", kommentierte der GEMA-Vorsitzende Harald Heker.

Datenaustausch über Diskussionsgruppen

Der Dienst UseNeXT ist über das Usenet erreichbar. Das Usenet ist ein textbasierter Dienst aus der Frühzeit des Internets, der im Schatten des wesentlich populäreren World Wide Web (WWW) steht, jedoch nach wie vor existiert. In thematisch sortierten Diskussiongruppen (Newsgroups) können sich Teilnehmer zu unzähligen Themen austauschen. Da es möglich ist, Dateien an die Beiträge anzuhängen, werden darüber auch Bilder oder etwa Musikstücke ausgetauscht. UseNeXT ist nicht der einzige Anbieter illegaler Inhalte im Usenet. Die GEMA klagte bereits 2007 erfolgreich gegen die Anbieter Alphaload und Usepirat. Alphaload benannte sich mittlerweile in iLoad um, Usepirat hat sein Angebot inzwischen beendet.


Christian Fenselau  

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Kommentare (4)

zum Forum

Thema: "GEMA: Einstweilige Verfügung gegen Usenet-Dienst UseNeXT"

Nein Danke - schrieb: am 30. März 2010 um 13:31:43
(0) (0) "Kopierschutz"
Das umgehen eines wirksamen Schutzes ist verboten. Wenn man ihn umgehen kann ist er doch aber gar nicht wirksam. Seit neuestem
meldet mein Virenscanner mir "versteckte Dateien - eventuell ein RootKit" in \driver\cdrom. Das war das letzte Mal dass ich meine ganzen Original-CD am PC angehört habe und kaufen werde ich mir sicherlich gar nix mehr. Sollen sie an ihrer Paranoia zugrunde gehen. Getauscht und kopiert wurde schon immer, das wird sich auch durch Gängelei der Käufer nicht ändern lassen
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cioban schrieb: am 15. März 2010 um 08:27:25
(0) (0) Gema
oh was bin ich froh im Ausland mit einem anderen Urheberrecht zu sein. Für was wird eigentlich in Deutschland auf leere
CD,DVD,Kopierer etc. Urheberrechtsabgabe kassiert????wenn sowieso die meisten CD/DVD etc. mit Kopierschutz versehen sind, den zu umgehen verboten und das herunterladen bestraft wird. Ich kaufe auf alle Fälle keine kopiergeschützte CD mehr sondern lade gleich herunter damit ich im Auto auch die CD hören kann. Wenn die Dinger nicht geschützt wären würde ich sie mir kaufen
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Roland schrieb: am 9. März 2010 um 19:13:28
(0) (0) Gema
Gegen der Gema sollte man mal Strafanzeige erstatten, aber die haben Rückendeckung von Oben, da die auch durch die Gema und GVL soeie
GEZ mit abkassieren, daß sind die großen Verbrecher nicht die Bürger.Für mich alles echt kranke Hirne.
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