23.09.2009, 09:25 Uhr | Andreas Lerg
Das Gesetz ist durch: Frankreich macht ernst und wird Raubkopierer hart bestrafen. (Quelle: dpa)
Wer in Frankreich Raubkopien aus dem Internet herunterlädt, muss künftig mit unerbittlichen Konsequenzen rechnen. Ein neues Gesetz sieht für unbelehrbare Filesharer nicht nur harte Geld- und sogar Haftstrafen vor, es gestattet einem Richter auch, den Tätern den Internetzugang zu sperren.
Das französische Parlament hat den Gesetzentwurf der konservativen Regierung verabschiedet, der die umstrittenen Internetsperren für Raubkopierer einführt. Nach dem Senat stimmte am Dienstag auch die Nationalversammlung zu und setzte damit das Gesetz gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet in Kraft. Ab jetzt kann ein Richter Wiederholungstätern den Internetzugang maximal ein Jahr lang sperren lassen. Gegner des Gesetzes sehen darin die Einschränkung von Grundrechten.
Die oppositionellen Sozialisten, die schon die erste Fassung des Gesetzes zu Fall brachten, wollen gegen das Gesetz abermals vor den Verfassungsrat ziehen. Das Gesetz sah in seiner ursprünglichen Fassung vor, dass die Internetsperre direkt durch die zuständige Behörde angeordnet werden kann. Die Intervention der Opposition erreichte, dass jetzt ein Richter über diese Frage entscheiden muss.
Eine neu geschaffene Aufsichtsbehörde namens Hadopi spielt nun ab November die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie. Sie wertet von Internet- Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Download von Musikstücken, Filmen oder Software aus und mahnt die Täter zunächst per E-Mail ab. Stellt der seine Aktivitäten nicht ein, kommt eine zweite Mahnung per Einschreiben. Wer sich dann noch einmal erwischen lässt, riskiert neben der Internetsperre auch eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine zweijährige Gefängnisstrafe.
Die linke Opposition bemängelt an dem Gesetz, dass auch Anschlussinhaber betroffen sein könnten, die selbst gar nicht für Raubkopien verantwortlich sind. Das, weil deren Anschluss ohne deren Wissen für die Verbreitung von Raubkopien genutzt wurde. Ebenso kritisiert wird, dass eine "Schnelljustiz" entstehen könne. Das Gesetz erlaubt die Verurteilung des Täters in Abwesenheit. Die Sozialisten fordern als Alternative zur Internetsperre eine Urheberrechtsabgabe, um Künstler für die kostenlose Verbreitung ihrer Werke über das Internet zu entschädigen.
Andreas Lerg
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