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Flirtcafe & Co.: Verbraucherzentrale warnt vor Abofallen


Internet-Abzocke
Verbraucherzentrale warnt vor teuren Flirtfallen

Andreas Lerg und Carsten Spieß

26.11.2010Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
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Flirten im Internet ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder in der Disco. Doch Verbraucherschützer warnen dabei immer wieder zur Vorsicht: Viele der Flirtportale seien trickreich aufgebaut. Mit geschickten Formulierungen werden Nutzern kostenfreie Testabos versprochen; wer hier nicht aufpasst, hat schnell ein langfristiges und teures Abonnement an der Backe. Schnell kommen hier 100 Euro und mehr zusammen. Für denjenigen, der in die Abofalle getappt ist, ist es schwierig aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in einer Mitteilung vor Flirtportalen im Internet, die neue Nutzer mit kostenlosen oder sehr günstigen Testabos in eine teure Abofalle locken. Mit Abstand die häufigsten Beschwerden erhalten die Verbraucherschützer zu "flirtcafe.de", wie die Konsumentenwächter mitteilen. Auch Betroffene geben im Internet ihrem Unmut über "flirtcafe.de" Ausdruck. So finden sich auf der Verbraucherschutz-Seite "ReclaBox.de" Dutzende Beschwerden zu dem Flirtportal. Und selbst die beliebte Sat.1-.Sendung "Akte" widmete den Nutzer-Beschwerden um "flirtcafe.de" mittlerweile zwei Beiträge. Aber Betroffene wissen sich mittlerweile auch selbst erfolgreich zur Wehr zu setzten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Unternehmen muss zahlen

Erst im September 2010 hat das Amtsgericht Karlsruhe den Betreiber der Singlebörse "flirtcafe.de" zur Rückzahlung des vereinnahmten Mitgliedsbeitrags verurteilt (AZ: 5C291/10). Die Firma hatte von einem Nutzer Geld für eine Premium-Mitgliedschaft eingezogen, obwohl diese Mitgliedschaft nach Meinung des Karlsruher Gerichts durch die fristgerechte "Kündigung" nicht zustande kam. Nun muss das Unternehmen die abgebuchten Beträge zuzüglich Zinsen zurück zahlen, insgesamt etwa 150 Euro. Nach Mitteilung der Anwaltskanzlei Höcker, welche die Betreiberfirma Medusa United Media GmbH vertritt, beruht das Urteil jedoch auf einem unvollständigem Tatsachenvortrag. Das Gericht habe bei der Entscheidung aufgrund eines Fristversäumnisses der Beklagten nicht mehr gewürdigt, dass der Nutzer die Leistungen der Premium-Mitgliedschaft von "flirtcafe.de" bereits nutzte, als er die Kündigung seines vierzehntägigen Testabonnement aussprach. Mit der Nutzung der Dienste sei nach der in dem Fall noch maßgeblichen gesetzlichen Regelung jedoch das Widerspruchsrecht des Kunden erloschen, teilte die Kanzlei Höcker der Redaktion von t-online.de in einem Schreiben mit.

Falle lauert im Kleingedruckten

Die Internetseite "flirtcafe.de" bietet derzeit einen Flirtchat und eine Mailbox für Nachrichten an. Um das Angebot von "flirtcafe.de" nach kostenloser Anmeldung voll nutzen zu können, bietet der Betreiber ein Testabonnement für 1,99 Euro an. Doch die Falle lauert versteckt im Kleingedruckten. Dort steht, dass der Nutzer den Nachrichtenservice für zwei Wochen zum genannten Preis testen könne und, sollte er nicht fristgerecht kündigen, danach sechs Monate lang 19 Euro pro Monat zahlen müsse - für je drei Monate im voraus. Wer diesen Hinweis überliest, hat damit einen Abonnementvertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten abgeschlossen für den insgesamt 114 Euro fällig werden.

Vorbeugung gegen Abzocker

Wer unwissentlich einen Abovertrag abgeschlossen hat, dem raten Verbraucherschützer stets, nicht zu zahlen und Widerspruch gegen den Vertrag einzulegen. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten standardisierte Widerspruchsschreiben zum Download im Internet an. Gegen Abofallen können sich Internetnutzer jedoch auch vorbeugend schützen. Zum Beispiel mit der Browser-Erweiterung WOT, die beim Surfen vor bekannten Abofallen und weiteren dubiosen Internetseiten warnt. Vor allem aber: Bleiben Sie skeptisch. Schauen Sie sich eine Internetseite gründlich an und lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie persönliche Daten eingeben. Schauen Sie auch mal ins Impressum und die AGB einer Seite. Wenn für kostenlose Software Geld verlangt wird, ist etwas faul.

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