12.11.2010, 09:29 Uhr | t-online.de mit Material von dpa
Filesharing-Urteil streicht Abmahngebühren (Foto: t-online.de).
Rückschlag für Abmahnanwälte: Nachdem das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil zunächst die Schadenersatzforderungen der Musikindustrie an einen Jugendlichen deutlich begrenzt hatte, ist nun mit offizieller Veröffentlichung des Urteils deutlich geworden, dass die Richter auch den abmahnenden Anwälten einen Dämpfer verpassten (Az.: 308 O 710/09). In dem vorliegenden Fall sprachen die Richter den Anwälten die Möglichkeit ab, Abmahngebühren zu verlangen. Der Grund: Die Abmahnungen seien nicht sauber dokumentiert worden. Sollte das Urteil Schule machen, könnten Massenabmahnungen in bisheriger Form bald der Vergangenheit angehören.
Den pikanten Passus im Urteil des Hamburger Richters entdeckte der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. In dem Urteil verlangen die Richter von den Anwälten, für eine Abmahnung klar kenntlich zu machen, für wen da eigentlich abgemahnt wird. Für jedes Musikstück hätten die Anwälte den Rechteinhaber nennen müssen. Das sei nicht geschehen. Stattdessen hätten die Anwälte im Namen von sechs großen Musikverlegern pauschal Rechte geltend gemacht. Eine solche Einzeldokumentation ist jedoch nur in einzelnen, klar recherchierten Fällen möglich. Massenhaft verschickte Abmahnungen können diese Bedingungen praktisch nicht erfüllen.
"Sollte dieses Urteil Bestand haben, hätte das Auswirkungen auf tausende von Abmahnungen, die in den vergangenen Jahren seitens der Kanzlei Rasch verschickt worden sind", schrieb Rechtsanwalt Solmecke in einem Blogbeitrag zu dem Thema. Und weiter: "Angesichts der Tatsache, dass die Hamburger Richter bislang für eine Rechtsprechung bekannt waren, die eher Zugunsten der Rechteinhaber tendierte, kann dieses Urteil als kleine Sensation bezeichnet werden." Solmecke wolle die Argumente aus dem aktuellen Urteil in jedem Fall "in seine eigenen Schriftsätze" einfließen lassen. Der Rechtsanwalt vertritt immer wieder Filesharer in ähnlichen Fällen.
Schon im Fall des zu zahlenden Schadenersatzes rückte das Hamburger Landgericht in dem aktuellen Fall von seiner bisher harten Position ab und reduzierte die Summe von 600 Euro auf 30 Euro. Der Beklagte hatte im Jahr 2006 als 16-Jähriger die Lieder "Engel" von Ramstein und "Dreh' dich nicht um" von Marius Müller-Westernhagen in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Der Vater ahnte als Inhaber des Internetanschlusses nichts von den Aktivitäten seines Sohnes. Nachdem die Musikverlage den Jugendlichen ermittelt hatten, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte Ende Oktober 2010 fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzt habe. Gleichzeitig reduzierte es aber die von den Rechteinhabern geforderte Summe auf ein Zwanzigstel. Das Gericht wies zudem eine Schadenersatzklage gegen den Vater als Inhaber des Internetanschlusses ab. Grund: Dieser sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung gewesen, auch wenn er seine Überwachungspflicht verletzt habe. Aber daraus könne keine Schadenersatzpflicht begründet werden.
Passwortdiebe und Kontoräuber: So schützen Sie sich vor Online-Kriminellen. zum Video
Quelle: dpa
Zu wenig, Sicht von Rechtsanwalt schrieb:
am 12. November 2010 um 19:49:40
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filesharing
Da kommen nur gescheiterte Anwälte zum Zug wo im wahren Leben keine Chance hätten.Da ist eine Elite von nichtsnutzigen
Bruderschaften am Werk wo sich mit wenigst Arbeit am besten versorgen wollen. So ist das und nicht anderst.
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Kikan schrieb:
am 12. November 2010 um 19:42:06
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Realität
Bei Preisen von 100€ für ein Konzertticket ist der Bezug zur Realität sehr wohl vorhanden. Die Künstler verdienen doch nichts
mehr, weil jeder wie besessen die Musik illegal kopiert. Wer kauft denn heutzutage noch CD's ?
Die Konzerte bleiben dann die einzige Möglichkeit die Verluste wieder auszugleichen.
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Wolf100 schrieb:
am 12. November 2010 um 19:40:03
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längst überfällig
Dieses Urteil ist längst überfällig. Lange hat man zugesehen, wie die Abzockeranwälte ihr schmutziges Geld verdient
haben.
Wo war die Anwaltskammer? Als selbst Betroffener bin ich froh, dass der 1. Schritt in eine klare Rechtssprechung gemacht wurde.
Hoffentlich flickt man den Anwälten jetzt am Fell und weist ihnen eine Straftat nach...smile
Wolf100
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