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Filesharing-Urteil: Musikpirat kommt billig davon

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Jugendlicher Musikpirat kommt billig davon

27.10.2010, 16:09 Uhr

Jugendlicher Musikpirat kommt glimpflich davon. (Symbolbild: dpa)

Jugendlicher Musikpirat kommt glimpflich davon. (Symbolbild: dpa)

Rückschlag für die Musikindustrie: Das Landgericht Hamburg reduzierte die Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber an einen Jugendlichen auf lediglich 30 Euro. Dieser hatte zwei Songs in einer Internet-Tauschbörse eingestellt und sollte den betroffenen Musikverlagen insgesamt 600 Euro Schadenersatz bezahlen. Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg, kommt er nun deutlich glimpflicher davon.

Das Landgericht Hamburg reduzierte in seinem Urteil (Az.: 308 O 710/09) den Schadenersatz von 600 Euro auf 30 Euro. Online-Rechtsexperte Udo Vetter kommentierte das Urteil gegenüber der dpa: "Das ist ein deutlicher Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte." Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor Gerichten in Deutschland Schadenersatzforderungen von bis zu 2000 Euro pro Datei zu erstreiten. "Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren" sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt, der an den konkreten Verfahren nicht beteiligt war.

Zur Tatzeit 16 Jahre alt

Der junge Mann hatte im Jahr 2006 als 16-jähriger die Lieder "Engel" von Ramstein und "Dreh' dich nicht um" von Marius Müller-Westernhagen in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Der Vater ahnte als Inhaber des Internetanschlusses nichts von den Aktivitäten seines Sohnes. Nachdem die Musikverlage den Jugendlichen ermittelt hatten, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte nun fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzt habe. Gleichzeitig reduzierte es aber die von den Rechteinhabern geforderte Summe auf ein Zwanzigstel.

Klage gegen den Vater abgelehnt

Das Gericht wies zudem eine Schadenersatzklage gegen den Vater als Inhaber des Internetanschlusses ab. Grund: Dieser sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung gewesen, auch wenn er seine Überwachungspflicht verletzt habe. Aber daraus könne keine Schadenersatzpflicht begründet werden. Die Musikindustrie kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.


Quelle: dpa

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Filesharing-Urteil: Musikpirat kommt billig davon"

Steuerzahler schrieb: am 12. November 2010 um 20:36:39
(0) (0) Rechtsverdreher
Diesen Anwälten sollte man die Lizenz entziehen, haben wohl nicht besseres zu tun.

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Zorro schrieb: am 28. Oktober 2010 um 11:08:33
(0) (0) gerecht?
das Problem an der ganzen Sache sind diese unsäglichen Abmahnanwälte,die damit ihr grosses Geld verdienen.Ob überhaupt Verluste
für die Musikindustrie entstehen,ist zu bezweifeln,weil viel Sachen angehört und dann gekauft werden,die sonst niemals jemand ohne zu hören gekauft hätte.Der tatsächliche Schaden für so ein Musikstück dürfte bei 2 bis 3 Euro liegen...die ganze CD kostet meist nicht mehr als 20 €
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Acidboy schrieb: am 28. Oktober 2010 um 08:09:57
(0) (0) Rückkehr zur Realität
"Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren" Wenn ein 16 jähriger die CD's im Laden geklaut hätte
und man hätte ihn erwischt hätte er auch nicht pro Titel 300 Euro zahlen müssen. DA hätte man ihn wahrscheinlich zu ein paar Sozialstunden und Hausverbot verurteilt. Auf eine Geldstrafe hätte man, weil er höchstwahrscheinlich noch kein Einkommen erziehlt, verzichtet. Ein vernünftiges Urteil. Wir sind auf dem richtigen Wege Weiter so!!!
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