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Gericht hebelt Deckelung der Abmahnkosten aus

11.03.2011, 09:14 Uhr | Andreas Lerg

Gericht hebelt Deckelung von Abmahnkosten aus.

Gericht hebelt Deckelung von Abmahnkosten aus. (Quelle: imago)

Jetzt wird es für Raubkopierer teuer: Das Berliner Landgericht hat die Deckelung der Abmahnkosten für in Tauschbörsen verbreiteten Filmen ausgehebelt. Wer Filme vor dem offiziellen DVD-Verkaufsstart illegal verbreitet, muss ab jetzt mit höheren Abmahnkosten rechnen.

Der Fall, den das Landgericht Berlin am 3. März entschieden hat, hat es in sich. Das Gericht lehnt die vom Urheberrechtsgesetz vorgesehene Deckelung von Anwaltskosten auf 100 Euro ab, sobald ein Film vor dem offiziellen DVD-Verkaufsstart illegal verbreitet wird (Az.: 16 O 433/10). Die Deckelung auf 100 Euro gelte für einen "einfachen Fall einer Urheberrechtsverletzung". Dieser einfache Fall läge aber nicht vor, wenn der Tausch von Illegalen Filmkopien den Verkauf der DVD für den Rechteinhaber erschwere. Raubkopien von DVDs werden in der Regel immer vor dem offiziellen Verkaufsstart in Tauschbörsen in Umlauf gebracht. Wer Filme aus solchen Tauschbörsen herunterlädt, beteiligt sich an der illegalen Verbreitung, denn die Tauschbörsen funktionieren nach dem Prinzip "Geben und Nehmen". Eine heruntergeladene Datei wird von den Tauschbörsensystemen auch parallel automatisch zum Upload angeboten.

WLAN-Inhaber haftet mit

In dem verhandelten Fall war die Inhaberin eines WLAN-Netzes wegen der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials abgemahnt worden. Die Abgemahnte verweigerte aber die Zahlung der 651,80 Euro Anwaltskosten. Der eigentlich Upload der Raubkopie sei durch einen unbekannten Dritten erfolgt, denn sie sei zur fraglichen Zeit gar nicht zu Hause gewesen und daher für die Verbreitung nicht verantwortlich. Darauf reichten die Urheberrechtsinhaber Klage gegen sie ein. Das Landgericht entschied, dass die Beklagte durchaus für die Absicherung ihres WLAN gegen unbefugte Nutzung verantwortlich sei. Das Gericht berief sich dabei auf das grundsätzliche BGH-Urteil vom 12. Mai 2010, dass die so genannte "Störerhaftung" regelt. Wer sein WLAN nachweisbar nicht absichert, muss für den Missbrauch durch Fremde haften. Ein WLAN richtig abriegeln und sichern ist nicht all zu schwer.


Andreas Lerg  

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