04.02.2010, 11:42 Uhr | DAPD, t-online.de
Der "Hollywood"-Schriftzug in den Hügeln über Los Angeles. (Quelle: dpa)
Die großen Hollywood-Studios müssen einen herben Rückschlag einstecken: Eine von mehreren Filmunternehmen angestrengte Klage wegen illegaler Downloads ist in Australien gescheitert. Die Film-Riesen wollten durchsetzen, dass Internetanbieter für rechtswidriges Filesharing ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können.
Ein Internet-Provider kann nach dem Urteil eines australischen Richters nicht für illegale Downloads seiner Kunden verantwortlich gemacht werden. Damit scheiterten 34 Filmunternehmen, unter ihnen die australischen Niederlassungen von Universal Pictures, Warner und 20th Century Fox, mit ihrer Klage gegen den drittgrößten Internet-Provider in Australien, iiNet.
Richter Dennis Cowdroy urteilte am Donnerstag in Sydney, dass iiNet zwar Kenntnis hatte von den Urheberrechtsverletzungen. Der Provider habe dies als Zugangsanbieter aber nicht autorisiert und könne dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Es liege nicht in der Macht des Unternehmen, die illegalen Downloads zu stoppen.
Der Geschäftsführer von iiNet, Michael Malone, begrüßte das Urteil. Sein Unternehmen wolle jetzt mit der Filmbranche zusammenarbeiten, um Wege für den legalen Download von Filmen zu finden. Der Verbandsgeschäftsführer der australischen Filmbranche, Neil Gane, zeigte sich enttäuscht und deutete die Möglichkeit an, in Berufung zu gehen. Die Kläger hatten private Ermittler engagiert, um den Download von Kinofilmen über das BitTorrent-Protokoll zu registrieren.
In Deutschland erlebt insbesondere die Musikindustrie starken Gegenwind: Die Grünen wollten jüngst den Musiktausch im Internet durch eine Bagatellgrenze teilweise legalisieren. Die Pläne des Hamburger Justizsenators Till Steffen sahen eine Straffreiheit bis zu 3000 illegaler MP3-Downloads vor, der der professionelle und gewerbliche Tausch bliebe aber nach wie vor strafbar. Zuvor scheiterte die deutsche Musikindustrie mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese sollte das Kopieren von legal gekauften Musik-CDs für den Privatgebrauch verbieten. So bleibt das Brennen in begrenztem Rahmen weiterhin zulässig.
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