31.01.2011, 10:15 Uhr | pressetext.de, t-online.de
Immer mehr Tauschbörsen-Nutzer werden abgemahnt. (Symbolfoto: imago) (Quelle: imago)
Deutsche Tauschbörsen-Nutzer werden verstärkt wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Anwaltskanzleien werfen mit teuren Filesharing-Forderungen um sich; die meisten Internet-Piraten zahlen anstandslos. Dabei geht es insgesamt um hohe Millionenbeträge.
Filesharer befinden sich immer häufiger im Visier von Anwaltskanzleien. Diese verdienen prächtig an den Abmahnungen, die sie Internet-Piraten wegen Urheberrechtsverletzungen zukommen lassen. Nach Angaben des Vereins gegen den Abmahnwahn und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage wurden in Deutschland allein 2010 knapp 576.000 Forderungen verschickt. Innerhalb eines Jahres hat ihre Zahl um rund 28 Prozent zugelegt. Insgesamt machten die Anwälte Schadenersatz in Höhe von mehr als 412 Millionen Euro geltend. Der Musikindustrie ist das noch nicht genug: Der Vorsitzende des Bundesverbandes Dieter Gorny forderte unlängst ein Internetverbot für Filesharer.
Zwar nehmen sich Europas Internetnutzer bei Filesharing und illegalen Downloads mehr und mehr zurück. Etwa jeder zweite ertappte Online-Pirat kommt den Forderungen der Rechtsanwälte jedoch anstandslos nach. Die damit noch immer stolze Summe an Einkünften haben etwa 40 abmahnende Anwaltskanzleien, beziehungsweise 285 Rechteinhaber unter sich aufgeteilt. Auch ihre Zahl ist neben jener an Abmahnungen gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen.
Fünf der abmahnenden Kanzleien sind bei der Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern besonders aktiv. Sie haben etwa die Hälfte der Forderungen verschickt. Über die Abmahnungen hinaus ist es in einigen Fällen auch zu Klagen gekommen. Weniger als ein Prozent der erwischten Filesharer hat die Forderungen seitens der Anwaltskanzleien im Vorjahr ignoriert. Zu Mehrfachabmahnungen für eine unerlaubte Kopie ist es 2010 ebenfalls häufiger gekommen als bisher. Solche sind bei verschiedenen Inhabern eigener Rechte an einem Werk möglich, wie etwa bei Filmen und zugehöriger Filmmusik der Fall. Raubkopien von Liedern und Alben sind nach wie vor der häufigste Grund für Abmahnungen. Im Verhältnis hat die Verfolgung von Filmpiraten jedoch zugenommen. Mehr als ein Fünftel der Forderungen beziehen sich auf urheberrechtlich geschützte Pornofilme.
Allerdings kommen Anwälte mit ihren Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht immer durch. Im Oktober 2010 versetzte das Landgericht Hamburg Abmahnanwälten einen herben Rückschlag und sprachen ihnen die Möglichkeit ab, Abmahngebühren zu verlangen."Angesichts der Tatsache, dass die Hamburger Richter bislang für eine Rechtsprechung bekannt waren, die eher Zugunsten der Rechteinhaber tendierte, kann dieses Urteil als kleine Sensation bezeichnet werden", schrieb der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke in einem Blogbeitrag.
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Quelle: t-online.de , Pressetext
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