02.03.2010, 15:25 Uhr | pcwelt.de
Falsche E-Mail vom Anwalt droht mit Anklage. (Foto: t-online.de)
Internet-Nutzer finden in diesen Tagen überraschend E-Mails von einem Anwaltsbüro Kanzlei Knil und Partner in ihrer Mailbox. Darin behauptet der Absender im Namen der Kanzlei KUW Rechtsanwälte, der Empfänger habe sich durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke nachweislich strafbar gemacht. Doch die Mails sind gefälscht, die genannte Kanzlei existiert gar nicht mehr.
Die Mails tragen einen Betreff wie "KLAGE GEGEN: Herr ..." und eine gefälschte Absenderangabe. Unter der Überschrift "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials" behauptet der Absender, er vertrete die Interessen der Firma Videorama GmbH in Essen.
Der Angeschriebene habe "im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk [...] eine [...] Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten" begangen. Ein beauftragtes "Antipiracy-Unternehmen" habe für den Internet-Anschluss des Angeschriebenen "mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert" und es sei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen gestellt worden.
Um den Folgen der Ermittlungen aus dem Weg zu gehen, heißt es in den Mails, "gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen" und dann "garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen Sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen." Zahlen soll der Mail-Empfänger den "Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010" mit einer so genannten Paysafecard. Dabei handelt es sich um eine Prepaid-Karte für Internet-Einkäufe. Andernfalls würden die Ermittlungen ihren Lauf nehmen.
Wie Rechtsanwalt Thomas Urmann auf seiner Internetseite warnt, existiert die Kanzlei KUW seit 30. Juni 2008 gar nicht mehr. Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, der Urmann angehört, als Nachfolgerin versende Forderungsschreiben ausschließlich auf dem Postweg und fordere niemals dazu auf, eine Paysafecard zu erwerben. Der Anwalt gibt ferner an, die Mails offenbar seien an Empfänger in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien und den Niederlanden versandt worden. Er empfiehlt, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Früher haben artverwandte Mails noch schädliche Dateianhänge mit Trojanischen Pferden enthalten. Heute geht es offenkundig direkt um den Inhalt der Brieftasche potenzieller Opfer. Gemeinsam ist den Mails die nicht unerhebliche Anzahl von Schreibfehlern, die sich eine Anwaltskanzlei kaum erlauben wird.
Quelle: PC-Welt
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