18.06.2010, 09:11 Uhr | t-online.de
Pakistan sperrt Internetseiten YouTube und Facebook. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Ein pakistanischer Anwalt hat Anzeige gegen Facebook-Boss Mark Zuckerberg erstattet und dabei die Todesstrafe gefordert. Nutzer hatten über das soziale Netzwerk einen Wettbewerb für die schönste Karikatur des Propheten Mohammed abgehalten; als Eigentümer seien Zuckerberg und sein Partner Dustin Moskovitz dafür unmittelbar verantwortlich zu machen. Den Propheten in unziemlicher Weise abzubilden wird in Pakistan mindestens mit lebenslanger Haft bestraft. Eine Verfolgung der beiden Amerikaner ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Erstattet hat die Anzeige der pakistanische Anwalt Muhammad Azhar Siddique. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Vergehen um strafbare Blasphemie und ein Verbrechen gegen gesellschaftliche Werte sowie nationale und internationale Gesetze. Sogar gegen die Charta der Vereinten Nationen soll der Karikaturen-Wettbewerb verstoßen haben. Sowohl Facebook-Gründer Zuckerberg und Moskovitz als auch die deutsche Urheberin des Wettbewerbs, die nur unter dem Pseudonym "Andy" bekannt ist, hätten sich nach pakistanischem Recht schuldig gemacht. Nach pakistanischem Recht müssen die Behörden nun Ermittlungen aufnehmen. Eine Anklage gibt es bisher nicht, eine tatsächliche Verfolgung von Zuckerberg, Moskovitz oder "Andy" gilt als unwahrscheinlich.
Wegen des Karikaturen-Wettbewerbs hatten pakistanische Behörden im Mai den Zugang zu Facebook landesweit sperren lassen. Die Blockade ging auf einen Beschluss eines Provinzgerichtes in der Stadt Lahore zurück, den eine Gruppe islamischer Anwälte erwirkt hatte. Durch die Karikaturen seien die religiösen Gefühle von Millionen von Pakistanern verletzt worden, sagte der Rechtsvertreter der Klägergruppe. Das Gericht ordnete nun an, den kompletten Zugang zu Facebook zunächst bis Ende Mai zu blockieren. Bereits 2006 hatte der Abdruck von Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands Posten zu internationalen Protesten und teils gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt.
Unterdessen formiert sich in Pakistan eine Front gegen den "gotteslästerlichen" Einfluss westlicher Internet-Seiten. So war auch die Videoplattform YouTube wegen "zunehmender gotteslästerlicher Inhalte" gesperrt worden. Die Telekommunikationsbehörde in Islamabad begründete die Schließung der Seiten in Pakistan damit, dass die Regierung die Betreiber von YouTube und Facebook nicht habe überzeugen können, "herabwürdigende Inhalte" zu entfernen. Da diese angeblich "gotteslästerlichen Karikaturen" inzwischen auf anderen Sites erschienen, wurde in Pakistan auch der Zugang zur Foto-Plattform Flickr und zur Online-Enzyklopädie Wikipedia erschwert. Insgesamt seien über 450 Internetlinks blockiert worden, hieß es.
Quelle: t-online.de
A. Theist schrieb:
am 21. Juni 2010 um 14:02:11
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Atommacht
Denkt man darüber nach, dass ein Land, nämlich Pakistan, zu den Atommächten zählt, in dem derart absurde religiös motivierte
Gesetze in Kraft sind, nämlich "Todesstrafe für Gottselästerung" und hierüber offenbar gesellschaftlicher Konsens besteht, dann kann es einem nur noch eiskalt den Rücken runterlaufen. Eines Tages setzt man im "heiligen Krieg" vielleicht diese Waffen gegen "Ungläubige" oder sonstwie Andersdenkende ein, aus religiösen Gründen.
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ich schrieb:
am 21. Juni 2010 um 11:23:32
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...werde
gleich mal heute abend ein paar neue gruppen und umfragen auf facebook öffnen, vielleicht wird mir dann auch die todesstrafe
angeboten ^^
also manchmal ist an der intelligenz und umsichtigkeit der fanatiker stark zu zweifeln
oder dürfen wir jetzt das verschleierungsverbot in den mittleren osten übertragen???
wenn ja akzeptiere ich die todesstrafe in der westlichen welt.
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Peter schrieb:
am 20. Juni 2010 um 11:28:48
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Einfach wahnsinn
Also ich bin der Meinung, das sie ihren extrem Glauben gern behlten dürfen,
aber sie sollen das auf ihr Land beschränken
und geälligst machen lassen was wir in unserem Land für richtig halten.
Ich werde mir nicht von solchen Fanaten sagen lassen welche Bilder ich malen darf bzw das ich sie nicht veröffentlichen darf.
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