08.07.2010, 10:00 Uhr | dpa
Faceboob droht saftige Bußgeldzahlung. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Facebook steht in Deutschland neuer Ärger ins Haus. Ein Datenschutzbeauftragter hat ein Bußgeldverfahren gegen das soziale Internet-Netzwerk eingeleitet. Dabei soll wohl an Facebook ein Exempel statuiert werden. "Uns geht es darum zu zeigen, dass deutsches Datenschutzrecht auch gegenüber ausländischen Firmen gilt, die Nutzer in Deutschland haben", drohte Datenschützer Johannes Caspar.
Der Zugriff auf Adressbücher von Facebook-Mitgliedern könnte das weltgrößte Online-Netzwerk teuer zu stehen kommen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar leitete ein förmliches Bußgeldverfahren gegen das US-Unternehmen ein. "Wir halten das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig", erklärte Caspar am Mittwoch in Hamburg. In solchen Fällen sei ein gesetzlicher Rahmen für ein Bußgeld von 300.000 Euro vorgegeben. "Uns geht es darum zu zeigen, dass deutsches Datenschutzrecht auch gegenüber ausländischen Firmen gilt, die Nutzer in Deutschland haben."
Facebook ist nicht nur in Deutschland dafür kritisiert worden, dass bei Anwendungen wie dem sogenannten Friend Finding - der Suche nach Bekannten im Online-Netzwerk - die Adressbücher von Mitgliedern ausgewertet werden, die etwa in E-Mail-Konten oder auf dem Handy gespeichert sind. Dadurch wurden Menschen ungefragt zu einer Mitgliedschaft bei Facebook aufgefordert. Caspar bemängelt, dass dabei Daten von Nicht-Nutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt würden.
"Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat", erklärte der Datenschutzbeauftragte. "Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen." Dies sei bei mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland eine beunruhigende Vorstellung. Das Verfahren gibt Facebook die Möglichkeit, bis zum 11. August eine Stellungnahme abzugeben. Das Unternehmen bestätigte den Eingang des Schreibens. "Wir prüfen das zurzeit und werden innerhalb des festgelegten Zeitrahmens bereitwillig antworten", erklärte ein Sprecher.
Zu den Facebook-Kritikern gehört auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die kürzlich in Berlin mit Managern des US-Unternehmens zusammentraf. Aigner wendet sich insbesondere gegen die Synchronisierung von Telefonbüchern, wie sie bei der Facebook-Anwendung für das iPhone vorgesehen ist. "In dieser Form ist die Synchronisation von Telefonbüchern meiner Ansicht nach rechtswidrig", erklärte die Ministerin. "Facebook muss das stoppen." Bei dem Treffen habe das Unternehmen die Praxis eingeräumt und der Bundesregierung eine Überprüfung zugesagt, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Quelle: dpa
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