28.05.2010, 12:18 Uhr
Lena Meyer-Landrut in Oslo (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Die Fans der Musik von Lena Meyer-Landrut haben nichts zu lachen. Zumindest diejenigen, die illegal Musikstücke der deutschen Teilnehmerin am Eurovision Song Contest in Oslo heruntergeladen haben, erhalten derzeit Post vom Anwalt. Inhalte sind eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und ein Vergleichsangebot in Höhe von 1200 Euro, alles im Auftrag von Lenas Plattenfirma Universal Music. Außerdem sollen die vermeintlichen Filesharer eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Anwälte raten den Betroffenen, sich umgehend von einem Juristen beraten zu lassen.
Betroffen sind vor allem die Songs Satellite, Bee und Love Me. Alle drei waren in Deutschland Chart-Erfolge und sind deshalb unter anderem in regelmäßig illegal in Tauschbörsen verbreiteten Paketen mit den deutschen Top-100 zu finden. Wer ein solches Paket oder einen der drei Songs direkt heruntergeladen hat, könnte nun ins Visier der von Universal beauftragten Anwaltskanzlei geraten.
Berichtet hat von den Abmahnungen die Anwaltskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke, die immer wieder Beschuldigte in Filesharing-Fällen vertritt. Den Informationen der Kanzlei zufolge wird in den Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Außerdem enthält der Brief ein Vergleichsangebot: Gegen die Zahlung von in der Regel 1200 Euro sei der Fall erledigt.
Rechtsanwalt Christian Solmecke rät jedoch von übereilten Entscheidungen ab: "Keinesfalls sollte man sich von kurzen Fristen einschüchtern lassen und unüberlegt beigefügte Unterlassungserklärungen unterschreiben." Stattdessen sollten Betroffene sich umgehend anwaltlich beraten lassen. So könnte die Vergleichssumme eventuell niedriger ausfallen. Zudem sei zu klären, ob gegen den Angeschriebenen überhaupt Schadenersatzansprüche bestehen. Abmahnungen träfen oft zunächst den Inhaber des für den Rechtsverstoß verwendeten Internetanschlusses, und nicht den eigentlichen Verursacher. Hat der Anschlussinhaber alle ihm zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen, ist er nicht unbedingt haftbar zu machen.
diddi schrieb:
am 11. Dezember 2011 um 20:37:12
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so was
Lena ade. statt bekannt zu werden und Fans zu bekommen, so eine Sache.
Bestimmt auch keine CD und Konzert mehr
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Dr. iur schrieb:
am 24. März 2011 um 10:18:52
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@Mitschneiden
Rein rechtlich ist auch das Mitschneiden von ausgestrahlten Musik- oder Fernsehsendungen, von Teilen dieser Sendungen
(Musikstücke), sowohl terestrisch, als auch via Internet & Satelit ein Unrechtstatbestand und verboten. Nur wurde das früher nicht so verfolgt. Ein penibler, pedantischer Anwalt könnte euch selbst DAFÜR anschreiben und Anzeigen. SO sieht die Sache aus, und nicht anders. Ich hoffe natürlich, dass uns DIESE Aktionen der Abmahn-Abzocker erspart bleiben. (ein Anwalt für Medienrecht)
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Willi schrieb:
am 4. Juni 2010 um 10:35:20
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Lena
Also ich habe mal euer ewiges "Schlechtreden" von Lenas Musik total satt.
OK, sie kann nicht singen. OK, sie kann auch nicht tanzen.
Aber deswegen diese Titel illegal runterladen? Ihr hab sie doch nicht alle. Dafür wird man doch bestraft!
Ladet lieber ordentliche Musik runter und gut ist's.
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