12.06.2009, 08:48 Uhr | Andreas Lerg mit Material von dpa
Microsoft wird Windows 7 in zwei Endkunden-Varianten veröffentlichen. (Montage: t-online.de)Wenn bei uns in Europa auf den Markt kommt, wird der nicht mit an Bord sein. Microsoft hat angekündigt, sein neues Betriebssystem ohne den hauseigenen Browser auszuliefern. Damit versucht der Software-Riese einer erneuten Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht zuvor zu kommen. Die EU-Kommission bleibt skeptisch und befürchtet Nachteile für die Kunden.
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Windows 7 wird in Europa ohne den Browser Internet Explorer ausgeliefert. Microsoft reagiert damit auf das derzeit laufende EU-Kartellrechtsverfahren und will mit dieser Maßnahme dem europäischen Wettbewerbsrecht entsprechen. Der Browser soll Käufern des Betriebssystems in Europa separat in einer leicht zu installierenden Version angeboten werden. Außerdem können Windows-Nutzer den aktuellen Microsoft-Browser wie bisher jederzeit nachträglich herunterladen. Laut Microsoft sei dies zwar keine Ideallösung, aber angesichts des laufenden Verfahrens in Europa der beste Weg. Bereits im März hatte Microsoft diese Maßnahme angekündigt.
Die EU-Kommission wirft Microsoft vor, mit der Bündelung von Browser und Betriebssystem gegen Wettbewerbsregeln zu verstoßen. Der Konzern nutze seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen aus, um den eigenen Browser zu vermarkten. Diese Bündelung behindere laut EU-Kommission kleinere Konkurrenten und verstoße deshalb gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
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Gegen die nun von Microsoft vorgelegte Lösung des Problems hegt die Kommission jedoch ebenfalls schwere Bedenken. Die Auslieferung des Betriebssystems ganz ohne Browser sei für die Kunden von Nachteil. Stattdessen solle Microsoft den Kunden eine Auswahl verschiedener Browser anbieten. Sollte die Kommission in dem nach wie vor in dieser Sache laufenden Wettbewerbsverfahren Verstöße des Konzerns gegen das Kartellrecht feststellen, könnte das Anbieten verschiedener Browser zur verpflichtenden Auflage für Microsoft werden.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die EU-Kommission Microsoft Auflagen macht. Die marktbeherrschende Stellung des Betriebssystems Windows führt immer wieder zu einer genauen Beobachtung des Konzerns durch Wettbewerbshüter. So hatte Microsoft sich bereits eine Rekordstrafe der EU in Höhe von fast 500 Millionen Euro eingehandelt, weil das Unternehmen sein Medienabspielprogramm Media Player mit dem Betriebssystem Windows gekoppelt hatte. Auch hier lautete der Vorwurf, dass die marktbeherrschende Position wettbewerbswidrig ausgenutzt werde. In einem anderen Fall hatte die Kommission den Konzern dazu verpflichtet, zentrale Programmschnittstellen in Windows offenzulegen. So sollten auch kleinere Anbieter leichter Software für das System schreiben können.
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Andreas Lerg mit Material von dpa
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