31.07.2008, 15:43 Uhr | Christoph Schmidt
Die Berliner Staatsanwaltschaft wendet sich gegen die Praxis von Abmahnanwälten. (Quelle: dpa)Klatsche für Abmahnanwälte: Die Staatsanwaltschaft Berlin verweigert die Ermittlung von Tauschbörsen-Nutzern. Damit schieben die Berliner als eine der Ersten dem lukrativen Geschäft der Piratenjäger einen Riegel vor. Wie Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung sagte, könne man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
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Für Junker sind Verfahren gegen die meist jugendlichen Raubkopierer unverhältnismäßig. Deshalb verweigert die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung von Raubkopierern über die IP-Adresse. Wenn Anwälte Klage gegen vermeintliche Filesharer einreichten, würden diese Verfahren sofort eingestellt. Eine IP-Adresse ist einer Postadresse vergleichbar, über die ein ins Internet eingewählter Computer mit Servern und anderen Rechnern kommuniziert. Gleichzeitig können über die IP-Adresse die Zugangsdaten wie Name oder Adresse eines Computer-Nutzers identifiziert werden.
Strafanzeigen gegen Raubkopierer
Mit Hilfe von Strafanzeigen versucht die Musikindustrie Daten von Filesharern zu ermitteln, um diese dann abzumahnen und mögliche Schadensersatzansprüche einzufordern. Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an die Provider bislang vom Gesetzgeber abgelehnt wird, unterläuft sie diese Rechtspraxis mit Hilfe von Strafanzeigen. Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel: Allein bei der Berliner Staatsanwaltschaft seien 2007 mehr als 3600 IP-Adressen eingereicht worden, über die man die Anschlussinhaber ermitteln sollte - ein riesiger Aufwand für die ohnehin überlasteten Ankläger.
Aufwand rechtfertigt Ergebnis nicht
Ein Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, so Junker. Um herauszufinden, wer Dateien illegal im Internet verbreitet habe, müsste eine Hausdurchsuchung angeordnet, Rechner konfisziert und Zeugen befragt werden. "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig." Für Junker liegt es dabei nicht im öffentlichen Interesse, solche Vergehen mit solch einem Aufwand zu verfolgen: "Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen." Damit wendet sich die Berliner Staatsanwaltschaft offen gegen die umstrittenen Massenstrafanzeigen von Abmahnanwälten.
Bundestag erleichtert Piratenjagd
Im April dieses Jahres hatte der Bundestag erst das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrecht verabschiedet, das die Verfolgung von Raubkopierern erleichtern sollte. Demnach können Anwälte Daten von vermeintlichen Raubkopierern ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaften direkt vom Provider anfordern, sofern ein Richter einen gewerblichen Hintergrund festgestellt hat. Privatpersonen sind hiervon also nicht betroffen.
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