27.03.2008, 09:15 Uhr | Christoph Schmidt
Tauschbörsennutzer werden in Wuppertal künftig nicht mehr verfolgt. (Quelle: dpa)Die Staatsanwaltschaft Wuppertal verweigert künftig die Ermittlung von Nutzern von Tauschbörsen. Wie die Wuppertaler Rundschau berichtet, bleiben Massenanzeigen der Musikindustrie dann unbearbeitet. Oberstaatsanwalt Wolf Baumert zufolge seien solche Verfahren "unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen." Bedeutet dies also einen Freibrief für Filesharer?
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Mit Hilfe von Strafanzeigen versucht die Musikindustrie Daten von Filesharern zu ermitteln, um diese dann abmahnen und mögliche Schadensersatzansprüche einzufordern. Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an die Provider bislang vom Gesetzgeber abgelehnt wird, unterläuft sie diese Rechtspraxis mit Hilfe von Strafanzeigen. Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel: Allein der Wuppertaler Staatsanwaltschaft seien in diesem Jahr rund 2000 IP-Adressen eingereicht worden, über die man die Anschlussinhaber ermitteln sollte - ein riesiger Aufwand für die ohnehin überlasteten Ankläger.
HintergrundWann Daten weitergegeben werden dürfen
Auflehnung gegen die Musikindustrie
Mit ihrer Entscheidung lehnt sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft offen gegen die Plattenbosse auf. Baumert zufolge gehe es der Musikindustrie dabei aber vorwiegend um die Forderung nach Schadensersatz und nicht um die Bestrafung von Tätern. Deshalb sei die "Aufnahme von Ermittlungen [...] unverhältnismäßig."
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Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft
Die Musikindustrie will sich mit diesem Freibrief für Filesharer allerdings nicht abfinden. Mittlerweile hagelte es Beschwerden bei der für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Derzeit prüfe die übergeordnete Behörde die Vorgänge, habe sich aber noch nicht zu diesen geäußert, so Baumert. Dabei ist ohnehin umstritten, ob die Staatsanwaltschaften die Daten von Tauschbörsennutzern überhaupt an die Musikindustrie weitergeben dürfen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgte hier für Zündstoff.
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Christoph Schmidt
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