26.11.2009, 11:17 Uhr | dpa, t-online.de
Markenhersteller dürfen Verkauf auf eBay untersagen. (Quelle: dpa)Nun also doch: Hersteller von Markenware dürfen den Verkauf ihrer Produkte auf unterbinden und die Auslieferung der Ware an den Händler stoppen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden - und damit ein anders lautendes Urteil aufgehoben. Doch auch Privatverkäufer auf eBay kann das Urteil treffen.
Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Auktionshaus im verkauft. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und damit für eBay und Co. den Lieferboykott seitens der Hersteller erlaubt. (AZ: 6 U 47/08 Kart. - Urteil vom 25.11.2009)
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Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken Scout und 4YOU in seinen Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" den Verkauf über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte einzeln über eBay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen klagte sie und verlor vor dem OLG.
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Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über eBay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil des OLG Karlsruhe ist auch für Privatverkäufer auf eBay interessant. Denn Markenhersteller könnten sich auf den Rechtsspruch berufen und private Nutzer abmahnen. Wer also einen gebrauchten Scout-Schulranzen verkauft - und dabei regelmäßig Waren auf eBay versteigert - könnte schnell als gewerblicher Händler durchgehen und wird abmahnfähig. Die Vergangenheit zeigt bereits solche Fälle. US-Designer Ed Hardy mahnte private eBay-Nutzer ab - wegen des Verkaufs von gebrauchter Kleidung. Ohne lauern viele Abmahnfallen auf eBay wie falsche Produktbilder oder vom Hersteller übernommene Artikelbeschreibungen.
Der Streit um Markenware auf eBay beschäftigt deutsche Gerichte seit längerer Zeit. Das Berliner Landgericht untersagte den Lieferboykott wegen Verkauf von Markenware auf eBay im April. Scout musste nach dem Rechtsspruch einen eBay-Händler wieder mit Schulranzen beliefern. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Lieferung von Ware nicht davon abhängig gemacht werden darf, wie oder wo ein Händler sie verkauft. Ganz anders lautete ein Urteil vom März 2008: Schon damals erteilte das Landgericht Mannheim dem Verkaufsverbot von Markenware auf eBay grünes Licht. Die Mannheimer Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass Internet-Plattformen nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bieten.
dpa, t-online.de
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