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eBay: Urteil zu negativen Bewertungen

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Urteil schützt kritische eBay-Nutzer

10.03.2011, 10:43 Uhr | Andreas Lerg

Negative eBay-Bewertungen können nicht per einstweiliger Verfügung gelöscht werden. (Foto: imago)

Negative eBay-Bewertungen können nicht per einstweiliger Verfügung gelöscht werden. (Foto: imago)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar: Eine berechtige negative eBay-Bewertung kann nicht per einstweiliger Verfügung gelöscht werden, sondern bleibt bestehen. Eine Händlerin versuchte, sich so einer kritischen Bewertung durch eine Kundin zu entledigen.

eBay-Händler können sich nicht immer mit einer einstweiligen Verfügung gegen Kundenkritik wehren. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: I-15 W 14/11). Die Richter erklärten, dass eine negative Bewertung bei eBay geduldet werden müsse, sofern diese berechtigt sei. Eine Löschung im Eilverfahren sei nur bei offensichtlich falschen oder beleidigenden Bewertungskommentaren möglich. Das treffe aber im aktuellen Fall nicht ein. Die Aussage der Bewertung sei im Kern nicht ersichtlich unwahr, begründete das Gericht. Zudem überschreite die Bezeichnung "Finger weg" nicht die Grenze zur Schmähkritik.

eBay-Händlerin erstattet Kaufpreis nicht

Mit der deutlichen Aussage "Finger weg!! Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld" bewertete die Käuferin eines Monitors die Verkäuferin, nachdem diese den Kaufbetrag nicht zurückerstattet hatte. Die Kundin machte vom Widerrufsrecht Gebrauch und schickte einen Monitor an die Verkäuferin zurück. Mit der Aussage, die Ware sei beim Rücktransport durch mangelhafte Verpackung beschädigt worden, verweigerte die eBay-Händlerin die Rückerstattung des Kaufpreises. Als die Kundin die Verkäuferin daraufhin negativ bewertete, wollte diese die Bewertung mit einer einstweiligen Verfügung löschen lassen. Sie begründete dies mit Umsatzeinbußen, die sie durch die negative Bewertung verbuchen müsse.

Bewertungssystem auf eBay soll Nutzer schützen

Das Bewertungssystem von eBay ist gewissermaßen das Rückgrat des Online-Marktplatzes, denn es bildet den Maßstab für das Vertrauen, dass ein Verkäufer genießt. Käufer können recht detailliert bewerten, wie gut der Service eines Verkäufers war. Händler mit einem schlechten Bewertungsprofil werden von Kunden eher gemieden, vor allem wenn es Konkurrenten mit besserem Bewertungsschnitt gibt. Hagelt es für einen Verkäufer viel Kritik, ist diese fast immer berechtigt und der Anbieter verkauft weniger und büßt Umsatz ein. Daher probieren dubiose Händler immer wieder negative Kommentare zu tilgen. Eine Methode ist die im aktuellen Fall angestrebte einstweilige Verfügung. Manche Händler versuchen auch, die Käufer durch juristische Drohungen zur Rücknahme der Bewertungen zu treiben. Käufer die eine negative Bewertung sachlich und neutral formulieren, machen alles richtig.


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Andreas Lerg  

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Kommentare (11)

zum Forum

Thema: "eBay: Urteil zu negativen Bewertungen"

romi schrieb: am 17. Mai 2011 um 13:41:29
(0) (0) ebay
wie auch immer, käufer können sich jetzt alles erlauben, erhalten wARE ;BEHAUPTEN aber das Gegenteil, bekommen gute ware, bewerten
trotzdem schlecht , wegen angeblich schlechter Ware, Verkäufer sind in jedem Fall schlecht dran, können nichts dagegen machen, NICHT gegen Schwindel von Käufern, andere müssen sich dann nicht mehr wundern, wenn billigkram im Packet haben anstatt hoch bezahlte Ware, irgendwo holt sich Verkäufer das Geld wieder rein, auch wenn es riskant ist, probier wird alles,
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echsenjens schrieb: am 17. Mai 2011 um 01:49:13
(0) (0) ebay-Bewertungen
Die Richter die solche Kommentare von sich geben haben keine Ahnung vom Onlineverkauf.

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Isis schrieb: am 11. März 2011 um 11:10:15
(0) (0) eBay - Bewertungen
Seitdem Verkäufer nicht mehr objektiv bewerten dürfen, hat der Käufer Narrenfreiheit! Wenn der Käufer nicht (oder zu
spät) zahlt bleibt dem Verkäufer keine Möglichkeit, andere Verkäufer auf die schlechte Zahlungsmoral hinzuweisen. Eine höfliche, freundliche Zahlungserinnerung, bzw. Nachfrage wird u.U. gleich mit absolut mieser angeblich anonymer Sternebewertung geahndet. Der Verkäufer sollte das Recht bekommen, solche Zahler neutral zu bewerten. Denn eine "graue" Bewertung hebt sich besser ab
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