12.07.2011, 13:00 Uhr | Andreas Lerg/afp
eBay muss bei Markenrechtsverstößen unter bestimmten Bedingungen haften. (Foto: imago)
Gefälschte Kosmetikartikel, nachgebaute Uhren: eBay muss gegen den Handel mit gefälschte Markenprodukte gründlicher vorgehen und die Auktionen so schnell wie möglich aus dem Angebot entfernen. Denn die Auktionsplattform haftet für Markenrecht-Verstöße durch Händler, wenn sie deren illegale Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag entschieden.
Bei eBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Da auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, klagte der Konzern gegen eBay. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.
Laut EuGH kann sich eBay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrecht-Verstößen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt. Eine aktive Rolle spielt eBay dann, wenn das Unternehmen die gegen das Markenrecht verstoßenden Angebote bewirbt oder den Verkauf anderweitig fördert. Als Werbung gilt beispielsweise, wenn eBay die Angebote auf seiner Startseite hervorgehoben darstellt.
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Besonders sauer stieß L'Oréal auf, dass eBay mit den Markennamen diverser L'Oréal-Produkte Kunden auf sein Internetportal lockt. Zu diesem Zweck kauft eBay zum Beispiel beim Suchmaschinenunternehmen Google entsprechende Schlüsselworte ein. Sucht ein Nutzer bei Google nach einem Produkt von L'Oréal, wird ihm eine entsprechende eBay-Werbung angezeigt. eBay könne sich in solchen Fällen Kenntnisse über die beworbenen Angebote verschaffen und müsse diese Möglichkeit auch nutzen, die Angebote zu entfernen, urteilte das Gericht. eBay hat in seinen AGB auch die entsprechenden Sanktionen vorgesehen. So kann eBay nicht nur die Angebote, die gegen eBay-Regeln und Gesetze verstoßen löschen, sondern auch den Verkäufer vom Handel auf eBay ausschließen.
Weiterhin kann eBay auch dann haftbar gemacht werden, wenn das Unternehmen über solche Markenrechtsverstöße in Auktionen informiert wird, aber nicht dagegen vorgeht. Unternehmen, die eBay bei aktuellen Verstößen durch Verkäufer haftbar machen wollen, müssen aber trotz des Urteils des EuGH jeweils eine einzelne Entscheidung eines nationalen Gerichts erwirken. Das EuGH-Urteil gilt nicht als Generalentscheid, sondern gibt den nationalen Gerichten lediglich Entscheidungsrichtlinien vor. Die Gerichte können eBay dann auch zwingen, die Identität des Verkäufers preiszugeben, damit das Gericht diesen an weiteren illegalen Verkäufen hindern kann.
Andreas Lerg/afp
Troy schrieb:
am 13. Juli 2011 um 21:28:31
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Ebay
Ebay war anfangs mal ganz gut, Online-Flohmarkt eben. Mittlerweile tummeln sich dort nur noch Gauner und Betrüger. Jede 2. Auktion ist
ein Reinfall und Ebay wird nicht mehr Herr der Lage. Leider hat sich das auch auf die Realliefe Flohmärkte extrem ausgewirkt. Feilschen und Handeln ist nicht mehr, es gibt nur noch Schrott oder den blöden Spruch "Bei Ebay bekomme ich aber so und so viel ..." Langsam nervt es nur noch. Hoffe die kriegen endlich mal richtig einen aufn Sack und machen bal
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Tom schrieb:
am 13. Juli 2011 um 20:38:24
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ebay
Ebay war mal eine Tolle Idee die von den Amerikanischen Geldgier Betreibern total kaputt gemacht wurde. 9% Anteil und Einstellgebühr
für so gut wie 0,0% Gegenleistung. Dann ist da noch der PayPal Zwang mit dem angeblichen Käuferschutz der keiner ist, wenn man Ihn braucht kommen Auflagen und Kosten auf einen zu so das man davor zurück schreckt. Das neue Konzept "Mein ein für Alles" ist totaler Blödsinn, Neuware kann man fast überall günstiger bekommen. Auktionen machen den Reiz aus !!!
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siggi schrieb:
am 13. Juli 2011 um 12:32:36
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Neuware bei eBay.
eBay ist in den letzten Jahren wegen der Profitgewinngier zum Desaster geworden und für mich nicht mehr attraktiv.Ich
kaufe und verkaufe meine Ware
woanders.Im übrigen sind Neuwaren aus anderen Internetangeboten wesendlich Preiswerter und Quallitativ besser.
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