10.11.2011, 10:41 Uhr | Andreas Lerg
eBay muss Angebote auf Plagiate prüfen. (Quelle: imago)
eBay muss eingestellte Angebote auf Plagiate überprüfen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil und verbot eBay Angebote von Plagiaten eines Kinderhochstuhls. Ein norwegischer Möbelhersteller hatte geklagt, weil eBay Auktionen aktiv bewarb, die Schutzrechte des Herstellers verletzten.
Weil eBay Angebote nicht nur ermöglicht, sondern auch aktiv bewirbt, obliegen dem Online-Marktplatz deutlich umfangreichere Überprüfungspflichten. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Die Urteilsbegründung (Az. 5 U 45/07) legt dar, dass eBay den Verkauf von Angeboten besonders fördert und begünstigt, sobald diese beworben werden. Damit könne sich eBay nicht mehr darauf berufen, nur eine technische Verkaufsplattform zur Verfügung zu stellen. Sobald eBay für Angebote wirbt, muss das Unternehmen demnach genauer prüfen, ob der Verkäufer Plagiate oder anderweitig rechtswidrige Güter anbietet.
Der Anwalt von eBay argumentierte vor Gericht, ein zentraler Ansatz des Geschäftsmodelles von eBay sei, eine voll automatisierte Plattform zu bieten, die das Verkaufen und Kaufen von Waren ermöglicht. Auch die Bewerbung von Angeboten sei automatisiert. Würde dieses Praxis verboten, könne das kommerzielle Fundament von eBay zerstören. Dazu steht in der Bekanntmachung des Urteils: "Wenn das Geschäftsmodell allein darauf basiere, unabhängig von den damit einhergehenden Gefahren für fremde Rechtsgüter mit möglichst wenig Personalaufwand den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, sei fraglich, ob es sich überhaupt um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell handele"
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Auslöser des Verfahren war die Klage des norwegischen Kinderwagen- und Möbelhersteller Stokke AS. Das Unternehmen vertreibt unter anderem den Kinderhochstuhl TrippTrapp. Auf eBay wurden zahlreiche Plagiate dieses Stuhls verkauft. Weil eBay solche Angebote nicht nur auf der eigenen Seite, sondern auch über die Werbeplattform Google AdWords auf externen Internetseiten beworben hatte, klagte das norwegische Unternehmen. Der Klageweg wurde beschritten, weil eBay diese Werbung fortsetzte, nachdem Stokke AS bei eBay gegen mehrere Werbeanzeigen Einspruch erhoben hatte.
In seinem Urteil untersagte das Gericht eBay nun, Angebote zuzulassen, in denen Plagiate des Stuhls angeboten werden. Das Urteil bezieht sich aber auf die Klage und damit konkret auf das Produkt, das Gegenstand der Klage war. Es gilt nicht grundsätzlich für Plagiate generell. eBay hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt und will in der nächsten Instanz vor den Bundesgerichtshof ziehen. In einem anderen Urteil wurde eBay vom BGH bereits dazu verurteilt, Markenfälschungen zu entfernen, sobald diese offensichtlich sind oder eBay vom Markenrechtsinhaber informiert wird.
Andreas Lerg
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