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eBay: Kartellamt ermittelt wegen Paypal-Pflicht

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Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht

26.02.2010, 11:24 Uhr | apn, dpa

eBay: Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht für Benutzer mit wenigen Bewertungen.

eBay: Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht. (Quelle: dpa)

eBay droht großer Ärger wegen der neuen Paypal-Pflicht: Das Online-Auktionshaus ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Wettbewerbshüter untersuchen zurzeit, ob es zulässig ist, dass das Unternehmen neuerdings alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. eBay rechtfertigte die neuen Nutzerrichtlinien mit einer höheren Attraktivität neuer Verkäufer.

Das Bundeskartellamt untersucht die neuen Nutzerrichtlinien von eBay. Der Internethändler verpflichtet seit Donnerstag mehr Verkäufer, auch den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Darüber seien zahlreiche Beschwerden von Online-Händlern über eBay bei der Behörde eingegangen, sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner. Er bestätigte damit einen Bericht der WirtschaftsWoche.

Paypal-Pflicht besteht seit Donnerstag

Seit Donnerstag verpflichtet eBay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, optional auch Paypal als Zahlungsweg anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer. "Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl schlechter Kauferfahrungen bei Angeboten von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten doppelt so hoch liegt wie durchschnittlich auf dem eBay-Marktplatz", teilte das Unternehmen mit. Mit der optionalen Zahlungsabsicherung über Paypal würden die Angebote für Käufer wesentlich attraktiver.

Kritik und Beschwerden an Paypal-Pflicht bei eBay

Kritiker befürchten allerdings Nachteile für kleine Händler. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis. Die Beschwerden hätten sich gehäuft, sagte Weidner. Daher werde geprüft, ob Ebay seine Marktposition missbrauche. 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet.

Untersuchung des Kartellamts noch in sehr frühem Stadium

Weidner betonte, die Prüfung befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium. Von einem formellen Verfahren könne noch keine Rede sein. Es stehe nicht einmal fest, ob eBay wirklich als marktbeherrschendes Unternehmen bezeichnet werden könne.

Paypal-Pflicht bei eBay schon 2008 untersucht

Schon 2008 hatte die Behörde die Paypal-Pflicht bei eBay überprüft. Zu diesem Zeitpunkt hatte eBay Paypal-Zahlungen allerdings nur bei Auslandsverkäufen und häufig gefälschten Produkten zur Pflicht gemacht. Auf diese Weise konnte die Identität des Verkäufers geklärt werden. Dies schien den Wettbewerbshütern damals angemessen und sie entschlossen sich relativ schnell, kein Verfahren einzuleiten.

Paypal bringt eBay viel Geld ein

Die nun beschlossene Ausweitung der Paypal-Pflicht habe nun der Untersuchung noch einmal neuen Schwung beschert, sagte Weidner. Die Behörde werde sich die Gründe für den Schritt erläutern lassen, um zu sehen, ob er gerechtfertigt sei. Das Bezahlsystem hat sich laut Wirtschaftswoche weltweit zu einem der wichtigsten Umsatzbringer des Auktionshauses entwickelt. Im vergangenen Quartal erwirtschaftete eBay mit Paypal demnach rund 800 Millionen Dollar (590 Millionen Euro). Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Umsatzes.


apn, dpa  

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "eBay: Kartellamt ermittelt wegen Paypal-Pflicht"

ma schrieb: am 23. April 2010 um 17:10:09
(0) (0) ebay /Paypal
laut paypal AGB kann ein verkäufer im vernünftigen rahmen gebühren an den käufer weitergeben,laut ebay AGB nicht,hier haben
2 unterschiedliche AGB`s Gültigkeit.ich empfinde es als unverschämt wie man mit dem geld andere leute umgeht,man wird genötigt dies anzubieten,ob man will oder nicht.vorallem wenn man die sache aufs jahr betrachtet,da kommt allerhand zusammen.die paypalgebühren sollten geteilt werden und nicht nur dem verkäufer berechnet werden.
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Joachim schrieb: am 9. April 2010 um 10:28:31
(0) (0) PayPal
Als Käufer kann ich PayPal nur begrüßen. Früher habe ich schon mal die Ware gar nicht erhalten. Der Verkäufer war verschwunden
und über den Käuferschutz von ebay habe ich nur die Hälfte meines Geldes wiederbekommen. Auch hatte sich ebay erst nach 6 Wochen entschlossen, meiner Beschwerde nachzugehen. Mit PayPal hätte ich mein Geld sofort zurück erhalten. Die Zahlung quasi über ein "Treuhandkonto" finde ich für beide Parteien gut. Das die Gebühren nur der Verkäufer tragen soll aber weniger.
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Bösartig schrieb: am 12. März 2010 um 09:46:57
(0) (0) Paypal
ich antworte ebay oder zock-pal nur mit staatsanwalt. Wenn das häufig genug passiert gibts auch positves von denen.

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