05.01.2012, 09:58 Uhr | Andreas Lerg
eBay-Käufer zerstört wertvolle Geige. (Quelle: Regretsy)
Eine über eBay erstandene antike Geige hielt ein Käufer für gefälscht und meckerte beim PayPal-Käuferschutz. Der eBay-Bezahldienst kann dann die Zerstörung der Ware anordnen. Der Käufer kam der Regelung nach und schlug das 2000-Euro-Instrument kurz und klein. Jedoch war die Geige gar keine Fälschung.
Eine Geige, die von einem belgischen Geigenbauer noch vor dem zweiten Weltkrieg angefertigt wurde, wechselte auf eBay für 2500 Dollar (knapp 2000 Euro) den Besitzer. Jedoch hielt der kanadische Käufer die Geige nach dem Studium des so genannten Geigenzettels, der im Inneren des Geigenkorpus angebracht ist, für eine Fälschung.
Der Geigenzettel wies den im Jahr 1885 geborenen belgischen Geigenbaumeister Maurice Bourguignon als Erbauer der Geige aus. Die Geigenzettel sind jedoch nicht immer ein Hinweis auf den Geigenbauer selbst, sondern können statt dessen auf Vorbilder von bekannten Instrumentenbauern hinweisen, die als Vorlage für das Instrument dienten.
Der Käufer zweifelte jedoch daran, dass die Geige tatsächlich von Maurice Bourguignon stammt und nahm den PayPal-Käuferschutz in Anspruch, um sein Geld zurück zu erhalten. Auslöser für die Zerstörung war die folgende (übersetzte) Käuferschutzregelung der US-PayPal-Seite: "PayPal kann eventuell auch verlangen, dass Sie den Gegenstand zerstören und einen Beweis der Zerstörung liefern." Der Kanadier kam der Regel nach und zertrümmerte das Instrument. Die Bilder schickte er weisungsgemäß an PayPal und zudem an die Verkäuferin.
Die Verkäuferin hatte die Violine vor dem Verkauf von einem Sachverständigen prüfen und bewerten lassen, der das Instrument als echt bestätigte. Diese bedauerte in einem Brief an die Internetseite Regretsy, dass die Geige nicht einfach unversehrt zurück geschickt wurde und kommentierte: "Jetzt habe ich weder die Geige, die den zweiten Weltkrieg überlebt hat, noch die 2500 Dollar."
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Der Käufer wurde wohl von PayPal tatsächlich aufgefordert, das Instrument zu zerstören, wie die entsetzte Verkäuferin in ihrem Schreiben an Regretsy berichtete. Sie habe am Telefon mit mehreren PayPal-Mitarbeitern gesprochen, die aber alle die Vorgehensweise als gerechtfertigt bezeichnet hätten. Deshalb wolle sie den Fall öffentlich machen, damit durch die PayPal-Bestimmungen nicht weitere wertvolle Violinen und Antiquitäten vernichtet würden. Die deutschen Geschäftsbedingungen von PayPal sehen übrigens nicht vor, das Waren in gleicher Weise zerstört werden müssen.
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Andreas Lerg
garantextra schrieb:
am 5. März 2012 um 06:50:19
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ebay
Die ganze Welt scheint nur noch eine Mafia-Betrugsvereinigung zu sein,es ist einfach nur noch peinlich !
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rosa schrieb:
am 4. März 2012 um 21:28:15
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ebay geige
ihr habt alle recht,ebay bekommt den hals nicht voll,und zwingt ihre verkäufer in die knie,man muß als neuer verkäufer paypal
nehmen und man bekommt 7 tage sein geld nicht
aber mal ehrlich,ich habe auch schon viele nette verkäufer,sowie auch käufer kennengelernt,sonst wäre es ja nicht auszuhalten,also auch mal ein dankeschön,an alle netten und ehrlichen ebay verkäufer und käufer
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Verfassungsgericht schrieb:
am 29. Februar 2012 um 08:39:58
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Ebay-Verkäufern generalisierend Betrugsabsichten unterstellen und alle nur erdenklichen Regeln zu schaffen,die Käufern generalisiert Betrug ermöglichen!
Das ist EBAY!Ich bin mir inzwischen absolut sicher,das es auf Ebay mehr Betrüger im Käufersegment gibt,als bei Verkäufern!Hab oft Bewertungserpressung mit Preisnachverhandlungen-selbst bei Abholung(!)gehabt,Behauptungen,wäre nix angekommen od. kaputt,seitdem dokumentiere ich per Video das Verpacken!!Oder Ware ist perfekt/Verpackung schlecht-negativ!!!absoluter Wahnsinn was sich unter Käufern so tummelt-2 Artikel aus Ausland ersteigert-seit 8 Wochen nicht
bezahlt/gemeldet!!Verkäuferschutz?NIX!!
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