20.07.2010, 11:57 Uhr | t-online.de
Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner (Symbolbild: t-online.de)
Massenweise eBay-Händler abzumahnen ist keine gute Geschäftsidee, wie jetzt zwei Gerichtsurteile aus Bochum und Hagen belegen. Ein Anwalt und ein Notar hatten massenhaft eBay-Händler abgemahnt und sich an den fälligen Gebühren bereichert. Den Gewinn sollen sich die beiden Juristen mit einem Pärchen geteilt haben, das zum Schein als Kläger für die Abmahnungen aufgetreten war. Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus.
Mit einer Flut an Abmahnungen sollen ein Anwalt und ein Notar aus dem nordrhein-westfälischen Hagen in kurzer Zeit über mehrere zehntausend Euro Abmahnkosten eingestrichen haben. So mahnte der Anwalt zwischen November 2007 und Februar 2008 insgesamt 280 Wettbewerbsverstöße ab und kassierte dabei 35.000 Euro. Wie Der Westen berichtet arbeitete der Anwalt dafür mit einem Pärchen zusammen, as auf eBay gewerblich Textilien vertreibt. Weil für eine Abmahnung der Auftrag eines Mandanten nötig ist, trat das Pärchen in den Schreiben als Kläger auf und kassierte dafür die Hälfte der Gebühren. Das bestritt der Anwalt vor dem Landgericht Bochum, doch Scheinrechnungen einer eigens gegründeten Firma belegten die Zahlungen (AZ 12 O 80/08).
Anfang 2008 geriet die Masche schließlich in Gefahr, als sich im Internet Widerstand gegen die massenhaft verschickten Abmahnungen regte. Der Anwalt stellte daraufhin seine Tätigkeit ein. Die Justiz war jedoch inzwischen auf den Fall aufmerksam geworden und ließ im Juni 2008 die Geschäftsräume der Kanzlei durchsuchen, in der der Anwalt als Angestellter tätig gewesen war. Genau zu dieser Zeit übernahm ein Notar die Vertretung des Händler-Paars und verschickte weiter Abmahnungen in großem Stil. Von 74 Abmahnungen waren 29 erfolgreich. Elf mal bekam das eBay-Pärchen wieder die Hälfte ab. Auch der Notar bestritt in seiner Verhandlung vor dem Landgericht Hagen (AZ 8 O 133/08), mit dem Pärchen die Erlöse der Abmahnungen geteilt zu haben.
Die beiden Juristen setzten vor allem bei formalern Fehlern in den Artikelbeschreibungen der Abgemahnten den Hebel an. So muss beispielsweise eine Widerrufsbelehrung die Formulierung "Rückgabe innerhalb eines Monats" enthalten. Schrieb ein Händler stattdessen fälschlicherweise "innerhalb von vier Wochen", bekam er prompt eine Abmahnung.
Für die beiden Juristen dürften die Urteile das berufliche Aus bedeuten. Der Anwalt, der jetzt nicht mehr in der Kanzlei arbeitet, wurde zu elf Monaten auf Bewährung und 7500 Euro Geldbuße verurteilt. Der Notar kam ohne Haftstrafe davon, wurde aber zu 12.000 Euro Geldbuße verteilt auf 12 Tagessätze verurteilt. Beide gelten damit als vorbestraft und dürften damit ihr Recht verlieren, als Jurist zu praktizieren.
t-online.de
Soheila schrieb:
am 14. September 2011 um 13:18:51
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Harmonisierung der EU-Rechte
Die Gesetze sollten auch in diesem Bereich EU-weit harmonisiert werden.
Komisch, da tut sich nichts. Die Winkeladvokaten haben eben eine starke Lobby.
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eBay Verkäufer schrieb:
am 23. September 2010 um 17:22:20
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bei Abmahnungen cool bleiben !
14 Abmahnungen erhalten, 5 davon mit Strafanzeige beantwortet,3 erfolgreich (2 eingestellt). Keine einzige
bezahlt oder unterschrieben. Man muss diese Abmahngeier nur mit den eigenen Waffen schlagen. Erst mal schauen wer ist das überhaupt, was macht er, wie lange und sind seine Angaben gesetzeskonform. Hoffe immer noch das wir eine Regelung bekommen ähnlich wie in F, dann hat sich das erledigt. Machen eh nur RA die sonst nichts auf die Reihe bekommen !
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mansch schrieb:
am 23. September 2010 um 14:53:38
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Gesetzeslücken
Viele Gesetze weisen so viele handwerkliche Mängel auf, die anschließend von Gerichten in jedem Einzelfall korrigiert
werden müssen, dass nur Vorsatz vorliegen kann. Gesetze von Juristen für Juristen, die deren Einkommen langfristig sichern. Eben ein Rechtsmittelstaat. Das Problem wurde im vorliegenden Fall schon während des GEsetzgebungsverfahrens bemängelt. nur nicht von den (allen) Parteien. Hier handelt es sich doch schon um eine Korrektur eines solchen Gesetzes, das Abmahnungen ermöglichte.
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