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eBay: BGH-Urteil stärkt Verbraucherschutz

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BGH-Urteil stärkt Verbraucherschutz auf eBay

09.12.2009, 14:42 Uhr | Andreas Lerg, dpa, AFP

Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz auf eBay & Co. (Quelle: dpa) Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz auf eBay & Co. (Quelle: dpa)Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut das Rückgaberecht und den Verbraucherschutz von Online-Käufern bei eBay und vergleichbaren Marktplätzen gestärkt. Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil reicht ein Tastendruck oder Mausklick nicht mehr aus, damit Händler bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abwälzen können.

Mit nur einem Mausklick kaufen Internetnutzer bei eBay schnell und bequem ein. Wenn die Schuhe nicht passen oder die Ware nicht gefällt, steht jedem Käufer das Widerrufs- und Rückgaberecht zur Seite. Es berechtigt Kunden, auf eBay oder in anderen Online-Märkten bei einem gewerblichen Händler gekaufte Waren binnen eines Monats zurückzugeben. Der Händler erstattet dem Kunden anschließend das Geld. Doch was, wenn die zurückgeschickte Ware durch das An- und Ausprobieren beschädigt oder in sonst einer Weise in ihrem Wert gemindert wurde? Der Händler konnte bisher dafür eine Entschädigung, einen "Wertersatz", vom Kunden verlangen. Das aber ging nur dann, wenn er den Kunden vor dem Kauf wirksam und in Textform genau darüber belehrte. Der BGH stellte jetzt fest, dass diese Belehrung vor Vertragsabschluss bei eBay aus technischen Gründen nicht möglich ist. Damit können Händler ihr Recht auf Wertersatz derzeit nicht beim Kunden einfordern.

BGH erzwingt Änderung der Belehrung zum Wertersatz

Bisher genügte bei eBay ein Tastendruck oder Mausklick, damit ein Käufer als belehrt darüber galt, dass er den Wertersatz für genutzte und verschlechterte Ware tragen muss. Mit dem Urteil zwingt der BGH Plattformen wie eBay, ihre Regelungen zum Wertersatz zu ändern. Ein Sprecher des BGH verdeutlicht: "Ein Kunde muss die Kosten für einen schleifenden Videorekorder oder zerkratzte Schuhsohlen erst erbringen, wenn er in schriftlicher Form darüber belehrt wurde und er seine Ware nur so genutzt hat, wie dies vorgesehen ist." Daher empfiehlt der BGH, dass Internethändler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen, ob diese eindeutig, klar und transparent sind. Das BGH-Urteil war das letztinstanzliche Urteil in einem Prozess, den die Verbraucherzentralen gegen ein Unternehmen anstrengten, das über eBay Kinder- und Babybekleidung vertreibt.

eBay sieht die Gefahr des Missbrauchs des Rückgaberechts


Nach Ansicht von eBay sollten die Bedürfnisse von Händlern und Verbrauchern gleichermaßen berücksichtigt werden. Einerseits stellt das Rückgabe- und Widerrufsrecht einen wichtigen Schutz für die Verbraucher dar. Doch eBay fordert: "Gleichzeitig muss es mit Blick auf die Händler jedoch auch effiziente Schutzmöglichkeiten vor einem Missbrauch des Widerrufsrechts geben." Das Recht zum An- und Ausprobieren von Artikel solle nicht weiter gelten, als im Handel vor Ort auch. Händler sollten den Anspruch auf Wertersatz haben, wenn die Ware beim Käufer durch das An- und Ausprobieren im Wert vermindert wurde.

2010 Gesetzesänderung zu eBays Gunsten

Ab dem 11. Juni 2010 verschlechtert sich allerdings die Rechtslage aus der Sicht des Käufers. Dann tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die die Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Vertragsschluss mit einer Belehrung vor dem Kauf gleichgestellt. Das stärkt den Anspruch auf Wertersatz des Verkäufers. Für den Kunde bedeutet das konkret: Beschädigt er die Ware, bevor er sie zurücksendet, muss er die Wertminderung bezahlen. Das gilt dann auch, wenn der Kunde die Ware bestimmungsgemäß genutzt hat. Wenn der Kunde beispielsweise Kleidung zunächst anprobiert, diese dabei beschädigt, und anschließend die Kleidung wieder zurücksendet, darf der Käufer dafür den Wertersatz verlangen.


Andreas Lerg, dpa, AFP  

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