06.07.2010, 11:42 Uhr | Andreas Lerg
Preistreiberei auf eBay ist kein Kavaliersdelikt, denn das sogenannte "Shillbidding" ist Betrug. (Bild: dpa)
Ein 39-jähriger Brite ist zu einer Geldstrafe von 6000 Euro und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, weil er auf eBay mit einem zweiten Nutzerkonto die Preise seiner Auktionen in die Höhe getrieben hatte. Das sogenannte Shill bidding ist aber auch in Deutschland kein Kavaliersdelikt.
Der britische eBay-Händler Paul Barrett bot auf seinem eBay-Mitgliedskonto unter anderem Autos, Mobiltelefone und Digitalkameras für verlockend günstige Startpreise zum Verkauf an. Er benutzte ein zweites Mitgliedskonto, um die Preise seiner Auktionen in die gewünschte Höhe zu treiben. Die eBay-Regeln verbieten dieses sogenannte Shill bidding. Bestraft wurde Barrett, weil seine Preistreiberei bei den Lockvogelangeboten einen Betrugstatbestand darstellte. Verkäufer müssen verschiedene Spielregeln beachten, um Ärger wie beispielsweise auch Abmahnungen zu vermeiden.
Wie das Internetmagazin The Register berichtet, wurde Barrett von einem Kunden bei der britischen Verbraucherschutzorganisation Trading Standards Institute angezeigt, weil dieser ihm einen Minibus mit manipuliertem Tacho verkauft hatte. Auf die Schliche kamen ihm die Fahnder, weil sich Barett nicht all zu schlau angestellt hatte: Für das das zweite Konto nutzte er die gleichen Kontaktdaten und denselben Internetanschluss wie für sein Händlerkonto. Der Richter verhängte mit 5000 Pfund, umgerechnet 6000 Euro, und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit eine vergleichsweise milde Strafe, da Barrett geständig und bisher unbescholten gewesen war.
Nicht nur eBay verbietet das Shill bidding in seinen Geschäftsbedingungen und ahndet es mit Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Nutzers führen können. Gravierender: Diese Preistreiberei ist aus juristischer Sicht ein Betrugsdelikt. Die Strafe kann in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sowie bei schweren Fällen bis zu zehn Jahren betragen. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Kunde tatsächlich durch die Preistreiberei betrogen wurde oder nicht. Bereits der Versuch ist strafbar. Als Käufer reicht oft schon der gesunde Menschenverstand und ein paar einfache Tipps, um sich vor eBay-Betrug zu schützen.
Andreas Lerg
solo schrieb:
am 17. Mai 2011 um 13:57:44
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ebay
was solls????? jeder selber Schuld wenn er immer wieder überbietet, mitbietet ,erst kaufen und sich dann übern Preis beschweren, Dumm,
selber schuld, natürlich lassen sich Verkäufer immer neues einfallen, kein wunder bei der EBay Preisstruktur, kein Käufer will einbüßen, niemand hat was zu verschenken, wer abkauft ist selber Schuld
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erichotto schrieb:
am 14. September 2010 um 19:35:39
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Ebay Preistreiber
Ja Jungs, die Masche wird schon lange und oft angewendet. Wenn man da nicht alle Möglichkeiten einschätzt und auswertet,
dann sitzt man den Betrügern sofort auf. Ich verfolge dieses Geschehen aus Zeitvertreib nebenbei. Ist manchmal zu offensichtlich. Aber Ebay schaut nur zu und hofft
auf Rabatte.
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Chanty schrieb:
am 21. Juli 2010 um 14:06:00
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Betrug an der Tagesordnung
Erst am Sonntag bekam ich noch keine drei Stunden nach Auktionsende ein Angebot an unterlegene Bieter, der
Verkäufer bot nur Selbstabholung an, seine gebrauchte Ware war viel wert, allerdings fand sich wohl kein Käufer aus unmittelbarer Nähe, der den gewünschten Zielpreis mit Selbstabholung zahlen wollte bzw. gehören zu einem angemessenen Verkaufspreis mindestens 2 Bieter. Habe dankend abgelehnt, noch auffälliger gehts ja kaum...
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