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Pornhub droht Sperre: Urteil – Jugendschutz muss dringend verbessert werden


Wegweisendes Urteil
Drei Pornoseiten müssen Zugang einschränken

Von dpa
27.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Pornhub-App auf einen Smartphone: Das kanadische Gesundheitsministerium leitete aus Versehen seine User auf diese Pornoseite.Vergrößern des BildesDie Pornhub-App auf einen Smartphone: Diese und zwei weitere Pornoseiten dürfen in Deutschland nicht wie bisher weiter betrieben werden. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Drei große Porno-Websites dürfen in Deutschland nicht weitermachen wie bisher, entschied ein Gericht. Bessern die Anbieter nicht nach, droht die Sperrung.

Auch wenn eine Porno-Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, müssen sich die Betreiber an den deutschen Jugendschutz halten und ein System zur Altersverifikation einrichten.

Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im juristischen Streit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und zwei Anbietern von Pornoseiten aus Zypern hervor. Das Gericht bestätigte in dem ausführlicheren Hauptverfahren seine Eilentscheidungen vom November 2021, die in die gleiche Richtung gegangen waren.

Geklagt hatten zwei Anbieter mit Sitz in Zypern, die die Pornoportale Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun befand.

Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es.

Viele Kinder hatten schon Zugang zu frei zugänglichen Pornos

Studien zeigten, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornos konsumiert hätten. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde sich das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster damit befassen. Würde das Urteil rechtskräftig, hätte es laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts zwar nur Bindungswirkung für die beiden Anbieter, dürfte aber auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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