26.08.2011, 10:11 Uhr
Berliner Gericht gibt der Deutschen Zentral Inkasso Recht. (Quelle: imago)
Schwerer Rückschlag für Verbraucher: Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH darf weiter für Abo-Abzocker wie my-downloads.de tätig bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom Donnerstag einer Klage des Unternehmens stattgegeben. Danach darf die DOZ weiterhin offene Forderungen eintreiben, ohne jeden Einzelfall prüfen zu müssen.
Das Unternehmen klagte gegen den Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Ohne diese Registrierung hätte die DOZ jeden einzelnen Forderungsfall gegenüber seinen Schuldnern rechtswirksam nachweisen müssen – angesichts knapp 800.000 offener Forderungen eine langwierige Angelegenheit. Die DOZ machte geltend, im Rahmen des so genannten Mengeninkasso sei der DOZ eine Einzelfallprüfung jeder Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor. Das Berliner Gericht folgte dieser Argumentation.
Die Internet-Angebote, für die die DOZ Deutsche Zentral Inkasso Forderungen eintreibt, bieten Informationen, die in der Regel frei verfügbar und allgemein zugänglich sind. Dazu gehören neben Informationen zu Factory-Outlets auf outlets.de auch Seiten mit Kochrezepten, Gedichten, Mitfahrangeboten, Software-Downloads oder Songtexten. Die Anbieter setzen in vielen Fällen darauf, dass der Seitenbesucher die Kostenhinweise übersieht und sich auf der Seite anmeldet. Die dadurch abgeschlossenen Abonnements haben häufig eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ohne die Möglichkeit, vorher zu kündigen. Derartige Seitenbetreiber stehen seit langem im Visier der Verbraucherzentralen.
Passwortdiebe und Kontoräuber: So schützen Sie sich vor Online-Kriminellen. zum Video
Gesunder Menschenverstand ist Ihr bester Schutz. Reagieren Sie vorsichtig, wenn jemand persönliche Angaben verlangt. Vergewissern Sie sich, welchem Zweck es dient und wer diese Informationen verlangt. Dazu reicht ein Blick in die AGB, die seriöse Seitenbetreiber gut sichtbar direkt auf der Startseite des Angebots verlinken. Auch die Browser-Erweiterung WOT (Web of Trust) hilft zuverlässig, dubiose Seiten zu umschiffen. Die Software ist kostenlos und steht in Versionen für Firefox und den Internet Explorer zur Verfügung. Das Tool kennzeichnet Links und auch Google-Ergebnisse mit Ampelfarben, die signalisieren, ob eine Internetseite vertrauenswürdig ist oder nicht. Die Einstufungen basieren auf der Rückmeldung einer großen weltweiten Nutzerschaft. Sollten Sie trotzdem mal Opfer einer Abofalle geworden sein, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich raten Verbraucherschützer, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn der Anbieter die Kosten für seinen Dienst tief in den AGB oder kaum lesbar in winziger Schrift versteckt, sei ein Vertrag nicht zustande gekommen und es bestehe keine Pflicht zu zahlen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet daher einen Musterbrief zur Abwendung unberechtigter Forderungen an.
Das Magazin PC Welt gibt in der April-Ausgabe 2011 Tipps rund um Abofallen im Internet auf Smartphones. Bei Softwareload erhalten Sie den Original-Artikel "Abzockfallen im Internet" als PDF zum Download für 49 Cent oder kostenlos im Rahmen der Softwareload Flatrate.
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Quelle: t-online.de
piwin schrieb:
am 13. Dezember 2011 um 14:56:33
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Abzocker
Was sind das für erbärmliche Richter, die haben ihren Beruf verfehlt! Wünsche dass deren Kinder in eine soche Abzockfalle geraten
- oder besser sie selbst!
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fred schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 22:02:22
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(0)
Ein Hoch
auf die Verbrecher und dem diese schützende Rechtssystem. Ein Hoch auf die sogenannte Demokratie, wo bloß Verbrecher, Manager und
ihre Politiker Rechte haben. Ein Hoch auf die deutsche Justiz, die Verbrecher deckt.
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goldfisch schrieb:
am 6. September 2011 um 19:44:05
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abzocke
unglaublich was wir für gesetze haben,da geht man gerade daran vorbei.
egal ob der bürger im recht ist oder nicht.wenn ichmal
wieder groß werde,da
werde ich richter .denen steht ja die narrenfreiheit in dedem falle zu.
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