02.03.2011, 10:00 Uhr | dapd, t-online.de
Auch Justin Timberlake wurde von den beiden Hackern bestohlen. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Gegen die von Fans überführten deutschen Promi-Hacker ist Anklage erhoben worden: Die beiden 18 und 23 Jahre alten Täter müssen sich wegen des Verkaufs zuvor unveröffentlichter Musiktitel von zahlreicher US-Popstars wie Lady Gaga und Justin Timberlake verantworten. Mit intimen Fotos sollen die beiden Hacker sogar versucht haben, eine Sängerin zu erpressen.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen zwei deutsche Hacker erhoben, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Duisburg mitteilte und einen Bericht der Bild bestätigte. Die beiden Verdächtigen sollen mehrere Popstars bestohlen und erpresst haben. Zum Inhalt der Anklage machte der Sprecher keine Angaben. Der Prozess soll vor dem Jugendschöffengericht stattfinden, ein Termin steht derzeit noch nicht fest. Die Verteidigung der Promi-Hacker hofft derweil auf ein milde Strafe. "Wir denken dabei an Sozialstunden", sagte Rechtsanwalt Burkhard Benecken der Boulevard-Zeitung.
Nach Angaben der Bild werden den beiden Angeschuldigten aus Duisburg und Wesel insgesamt 269 Verstöße gegen das Urheberrecht zur Last gelegt. Sie hatten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Songs von Justin Timberlake, Lady Gaga und Kelly Clarkson gestohlen. Die Musiktitel luden sie sich von den gehackten Computern der Künstler herunter und versuchten, die Songs noch vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin zu verkaufen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die beiden Hacker durch ihren Coup Einnahmen im fünfstelligen Bereich verbuchen konnten.
In einem Fall sollen die Männer eine bekannte Künstlerin mit sehr intimen Fotos erpresst haben. "Von Kesha tauchte auch ein intimes Foto im Internet auf", sagte Benecken und bezeichnete die Taten seines Mandanten als "Abenteuer". Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es dabei aber nicht um Geld. Vielmehr sollte das Opfer ein sogenanntes Shoutout abgeben, eine Art Empfehlung für einen Discjockey. Zugang zu den pikanten Bildern und der unveröffentlichten Musik verschafften sich die Hacker offenbar mittels Trojanern, mit deren Hilfe fremde Computer ausspioniert werden können.
Als die beiden jedoch noch unveröffentlichte Songs einem Kelly-Clarkson-Fanclub anboten, flogen sie auf. Die Fans wurden misstrauisch und alarmierten die Behörden. Auf den sichergestellten Computern fanden die Ermittler umfangreiches Material, das die beiden Hacker belastet. Etwa 14.000 E-Mail-Adressen und fast tausend gestohlene Lieder lagen allein auf dem PC des erst 18-jährigen Hackers.
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Quelle: dapd
Typ 2 schrieb:
am 9. März 2011 um 19:25:26
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Sozialstunden
Hallo nicht gleich nach Bestrafung schreien wenn noch nicht mal klar ist ob und was gemacht wurde.
Wo her stammt die Info
"Bild", da kann ich nur sagen aber Hallo immer mal schön langsam.
Ich glaube das die Richter es schon richten werden wenn sie mal einen Einblick haben
Gruß
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Ber. Wierz. schrieb:
am 5. März 2011 um 09:25:07
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Hackerkriminalität
Es wird Zeit diesen Kriminellen endlich das Handwerk zu legen.Mindestens 5 Jahre Knast ohne verhätschelung
(der Junge
ist doch erst 18) keinen Unterschied machen denn die wissen was sie tun.Und noch als zugabe
Schadensersatz im 5 fachen bereich
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Bernd schrieb:
am 3. März 2011 um 07:54:02
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Urheberrecht
Ein Relikt aus dem Mittelalter. Muss abgeschafft werden.
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