18.11.2010, 14:31 Uhr | dpa / Sascha Plischke
Kaum hat Google seinen umstrittenen Dienst Google Street View in Deutschland gestartet, zeigen sich erste Probleme mit dem Schutz der Privatsphäre. Zahlreiche Häuser sind in der Tat verpixelt und damit unkenntlich gemacht, wie von ihren Besitzern beantragt. Doch die Google-Mechanismen arbeiten nicht hundertprozentig perfekt. Ein Sprecher räumte ein, dass insbesondere bei Aufnahmen aus größerer Entfernung die "manuelle Verpixelung vergessen" worden sei. Tritt der Betrachter in der Street-View-Ansicht virtuell ein paar Schritte zurück, wird das in der Nahansicht unkenntlich gemachte Haus wieder sichtbar. Google hat Abhilfe versprochen. Doch auch bei der Verpixelung von Gesichtern hat Google nicht immer aufgepasst - mehr in der Foto-Show.
Der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer betonte, der Prozess der Verpixelung sei trotz aller Anstrengungen nicht perfekt. Betroffene könnten aber über einen Link im Street-View-Bild ein Problem melden. Wer auf "Ein Problem melden" klickt, kann auf den Sachverhalt hinweisen. Google will dann das Gebäude auch aus größerer Entfernung unkenntlich machen. Die Widersprüche werden einzeln per Hand bearbeitet. Google stellte dafür rund 200 zusätzliche Mitarbeiter ein. "Allerdings lässt sich bei derartigen Prozessen nicht garantieren, dass jeder Antrag, der uns erreicht hat, auch vollständig bearbeitet werden kann", schränkte der zuständige Produkt-Manager Andreas Türk ein.
Doch nicht nur fehlerhaft verpixelte Gebäude dürften Google in den nächsten Tagen und Wochen Probleme bereiten. Während Bilder von Gebäuden nur auf Antrag von Google entfernt werden, verfremdet Google Gesichter und Nummernschilder von Autos grundsätzlich, ohne dass die Betroffenen eingreifen müssten. Aber ausgerechnet dies scheint nicht lückenlos zu funktionieren. Wie t-online.de beobachtet hat, sind insbesondere die Gesichter von Personen, die sich oberhalb der Kamera des Google-Fahrzeugs, etwa auf Balkonen oder Gerüsten aufhalten, oftmals nicht verpixelt. Mit Schwierigkeiten scheint Google auch bei Profilansichten zu kämpfen. Zum Teil verhindert nur die grobe Auflösung eine eindeutige Identifikation.
Während Deutschland über Google Streetview streitet, baut Microsoft fast unbemerkt seinen eigenen Straßendienst auf. zum Video
Knapp 244.000 Bundesbürger legten vorab Widerspruch ein und ließen ihre abgebildeten Häuser überblenden. Google zufolge seien dies trotz der heftigen Diskussion der vergangenen Monate nur knapp drei Prozent der betroffenen Haushalte. Datenschützer sprachen von bundesweit mehr als einer Million Haushalten, wenn der Anteil der Widersprüche auf das ganze Land hochgerechnet werde. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass die Zahl der unkenntlich gemachten Gebäude noch steigen wird.
Ein Widerspruch gegen die Abbildung des eigenen Hauses im Internet ist auch jetzt noch möglich. So können Hausbesitzer direkt aus Street View heraus ihren Wunsch an Google melden. Weitere Möglichkeiten des Widerspruchs listet Google auf einer eigens eingerichteten Internet-Seite zum Datenschutz in Street View auf. Wenn auch nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses nicht in Street View will, wird das ganze Gebäude "verwischt" dargestellt. Die Aktion kann wegen der Veränderung der Original-Bilder nicht rückgängig gemacht werden.
Zunächst 20 deutsche Städte sind in dem Straßenfoto-Dienst zu bewundern (Foto-Show), darunter die Bundeshauptstadt Berlin als auch die Metropolen München, Hamburg, Köln, Frankfurt und Stuttgart. Damit ist Google Street View nach einem ersten Vorgeschmack Anfang November nun endgültig der Start in Deutschland gelungen. Zu betrachten sind die Straßenfotos in Google Maps und Google Earth.
Quelle: t-online.de
Der Einsprechende schrieb:
am 20. November 2010 um 07:05:15
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Finden doch alle soooo toll!
Wenn ich noch einmal solch einen "Kamerawagen" von Google sehe, werde ich mal den Fahrer etc. aus dem Auto holen
und ihm meine Meinung über "Street View" darstellen. Und ich habe immer "RECHT"!
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Moni schrieb:
am 18. November 2010 um 22:07:24
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Antwort
Jepp, genau so!
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Mike schrieb:
am 18. November 2010 um 18:57:26
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Zu dem thema mit den Personen
Nach §22 des Kunsturhebergesetzes kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in
welchem
Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dabei muß jedoch die einzelne Person ein wesentliches
Motiv der betreffenden Aufnahme sein, die bloße Erkennbarkeit innerhalb einer Menschenmenge, auf einer
Straße, vor einem Gebäude oder einem sonstigen Hauptmotiv reicht nicht aus. Und nun, T-online warum soll Google Personen Verpixeln??
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