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Datenschutz: Bundesrat will Gesetz zu Google Street View

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Bundesrat will Gesetz zu Google Street View

09.07.2010, 16:33 Uhr | dpa

Google Street View: Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen WLAN-Mitschnitten. (Foto: dpa)

Google Street View: Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen WLAN-Mitschnitten. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Deutschland rüstet sich gegen Google: So muss nach Ansicht des Bundesrates insbesondere der Datenschutz bei Internet-Diensten wie Google Street View gestärkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden, wie die Länderkammer am Freitag in Berlin beschloss.

Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Internet kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Datenschützer fordern gesetzliche Regelung

Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück - dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant filmt Häuser und Straßen ab, die im Straßenansichtsdienst Street View innerhalb von Google Maps und Google Earth zu sehen sind. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). "Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht."

Gesetz zielt nicht nur auf Google Street View

Das Vorhaben stößt unter anderem beim IT-Branchenverband Bitkom auf scharfe Kritik. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken", sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede in Berlin. Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen. Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro drohen.

Google nimmt Kamerafahrten für Street View wieder auf

Unterdessen bringt Google in vier Ländern die im Mai nach einer Datenpanne gestoppten Street-View-Kamerawagen wieder auf die Straße. Nach Gesprächen mit Behörden sollen die Fahrzeuge von kommender Woche an aber wieder in Irland, Norwegen, Schweden und Südafrika unterwegs sein, kündigte Google in einem Blog-Eintrag an. Weitere Länder sollen mit der Zeit folgen. Deutschland ist nicht darunter. Google hatte seine Kamerafahrten weltweit gestoppt, nachdem herauskam, dass die Wagen seit 2007 nebenbei auch Informationen aus WLAN-Netzen von Anwohnern einfingen und speicherten. In den Autos werde es nun aber keine Technik oder Software zum Scannen von WLAN-Netzen mehr geben, sagte Google. Der Konzern hatte erklärt, dass die Datenspeicherung Folge eines Software-Fehlers gewesen sei.

Google will keine WLAN-Daten analysiert haben

Die New Yorker Anwaltskanzlei Stroz Friedberg, die im Auftrag von Google die Panne untersuchte, versicherte in ihrem Bericht, die Anwenderdaten seien nicht analysiert, sondern ohne weitere Verarbeitung auf die Festplatten der Street-View-Autos gespeichert worden. Es habe auch keinen Versuch gegeben, die Verschlüsselung von geschützten WLAN-Stationen auszuhebeln. Der Internet-Konzern musste die Panne eingestehen, nachdem der Hamburgische Datenschützer Johannes Caspar Google einen ausführlichen Fragenkatalog zu dem umstrittenen WLAN-Scanning übergeben hatte. Caspar besteht darauf, die von Google eingesetzte Software durch eigene Experten überprüfen zu lassen.


Quelle: dpa

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